Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Entwurf für eine Richtlinie zu einem Ersteinschätzungsverfahren der Notfallversorgung am Krankenhaus seinen Gremien vorgelegt. Der Auftrag dazu stammt noch aus der Ära Spahn und war als einziger Punkt einer geplanten Notfallreform im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) übriggeblieben. Ziel war es, ambulant behandelbare Patienten aus dem Krankenhaus heraus der vertragsärztlichen Versorgung zuzuweisen. Eigentlich hat der Gesetzgeber die Frist zur Erstellung der Richtlinie bis Ende Juni verlängert, weil kein wissenschaftlich evaluiertes Ersteinschätzungssystem vorliegt. Nun kursiert ein Entwurf von Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), den G-BA-Chef Josef Hecken offenbar schon im April umsetzen will.
Dabei kann er mit massivem Protest der Krankenhäuser rechnen. „Die Vorgaben setzen eine funktionierende vertragsärztliche Notfallversorgung voraus, die es aber nicht mehr gibt“, moniert Michael Weber, Präsident des Verbands leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte (VLK). So würden die Klinikambulanzen zu Servicestellen für Termine degradiert, die aber zeitnah nicht existent sind. Die KVen hingegen würden nicht in die Pflicht genommen. „Es werden Forderungen nach Checklisten, Qualifikationen im ärztlichen und pflegerischen Bereich aufgestellt, die vielerorts nicht erfüllbar sind und für die es im niedergelassenen Bereich nicht ansatzweise ein Pendant gibt“, so Weber.
Aufhorchen lässt die Eile des G-BA auch angesichts der Lösungsvorschläge der Regierungskommission. Dieses Beratergremium des Gesundheitsministeriums hatte eine bessere Patientensteuerung durch integrierte Leitstellen, integrierte Notfallzentren und die verbindliche Einforderung eines 24/7-Sicherstellungsauftrags der KVen vorgeschlagen. „Das Bundesgesundheitsministerium muss deshalb den Regelungsauftrag an den G-BA aussetzen, damit jetzt nicht ein Ersteinschätzungsverfahren durch den G-BA auf den Weg gebracht wird, dass die Ambulanzen nicht entlastet und im klaren Widerspruch zu den vernünftigen Vorschlägen der Regierungskommission steht“, fordert VLK-Präsident Weber. G-BA-Chef Hecken sieht das allerdings gänzlich anders, wie er hier im Interview darlegt.