129 bedarfsnotwendige Krankenhäuser auf dem Land bekommen im kommenden Jahr 79 Millionen Euro Sicherstellungszuschläge für die medizinsiche Versorgung der Bevölkerung. Das teilte der GKV-Spitzenverband heute mit.
Dies ist eine deutliche Steigerung zu diesem Jahr. 2025 erhalten 121 Krankenhäuser 60 Millionen Euro von der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der vorgehaltenen Fachabteilungen. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Zuschlag von 500.000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 250.000 Euro dazu. Gesetzlich vorgegeben sind somit je Haus zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro.
Im Jahr 2026 verteilen sich die Zuschläge auf 91 Häuser mit je 500.000 Euro, 18 Häuser mit je 750.000 Euro und 20 Häuser mit je einer Million Euro (Download PDF: Übersicht Krankenhäuser Sicherstellungszuschläge 2026).
Krankenhäuser müssen die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen erfüllen, um zuschlagsberechtigt zu sein. GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und PKV-Verband vereinbaren jährlich eine Liste der Krankenhäuser, die diese Kriterien erfüllen. Der Zuschlag für diese bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Häuser kein Defizit haben.
"Wichtig für die Patientensicherheit ist, dass Qualitätskriterien auch für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen beibehalten werden. Wir bedauern, dass geförderte Standorte jetzt nicht mehr nachweisen müssen, dass sie an der Notfallversorgung teilnehmen und entsprechende Strukturen vorhalten", kritisiert Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.
fa
Übersicht: Krankenhäuser mit Sicherstellungszuschlägen nach Bundesländern
Bundesland | Anzahl geförderte Kliniken |
Brandenburg | 28 |
Mecklenburg-Vorpommern | 25 |
Bayern | 13 |
Sachsen-Anhalt | 11 |
Niedersachsen | 10 |
Thüringen | 9 |
Schleswig-Holstein | 8 |
Hessen | 7 |
Rheinland-Pfalz | 7 |
Sachsen | 6 |
Nordrhein-Westfalen | 3 |
Baden-Württemberg | 2 |