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Krankenhäusern fehlen mehr als drei Milliarden Euro

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Krankenhäusern fehlen mehr als drei Milliarden Euro
© Tom Werner

Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Deutschland ist nach wie vor nicht gedeckt. Das zeigt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.

Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei rund sieben Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre (2022: sechs Milliarden Euro). Die Bundesländer deckten aber seit Jahren circa die Hälfte dieses Bedarfs ab. Besonders Klimawandel und Heizwende werden den Investitionsbedarf der Krankenhäuser spürbar steigern.

Investitionsmittel sanken deutlich 

Der auf Bundesebene vereinbarte Katalog der Investitionsbewertungsrelationen für das Jahr 2023 soll die Bundesländer dabei unterstützen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen. Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 83 Krankenhäusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslands. Bislang wenden die drei Bundesländer Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an. Zudem entscheiden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.

Wie sich die Investitionen der Länder entwickelt haben, zeigt sich beim Vergleich mit den Ausgaben der GKV: Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 1970er-Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute unter 4 Prozent.

Der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen ist auf der Homepage des InEK zu finden.

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