Die Gesundheitspolitiker aus Bund und Ländern haben sich eine große Aufgabe gestellt: In einem halben Jahr sollen die Eckpunkte für eine Krankenhausreform stehen, die derzeit noch viele Fragezeichen hat. Dafür hat das Bundesgesundheitsministerium die Reform in vier Themen filetiert, die Arbeitsgruppen zeitlich versetzt ausarbeiten sollen: Versorgungsstufen (bis Anfang März), Leistungsgruppen (bis Anfang April), Vorhaltevergütung (bis Mitte Mai) und Level 1i-Kliniken (bis Mitte Juni).
Mitte Juli soll das Eckpunktepapier fertig sein, dass die Regierung in der Sommerpause zum Gesetzentwurf ausarbeiten und dann den Ländern vorlegen will. Das parlamentarische Verfahren soll im September 2023 mit dem Kabinettsbeschluss eingeleitet und im Dezember 2023 abgeschlossen werden.
Knackpunkte sind die Leistungsgruppen und die Regeln für Level 1i-Krankenhäuser. Welche Vorgaben macht der Bund, welche die Länder? Auch die Frage nach einem lokalen Faktor und Ausnahmeregelungen dürfte auf der Agenda stehen.
Die Bund-Länder-Gruppe trifft sich immer zum Monatsende. Die Fach-AGs tagen wöchentlich. Den Zeitplan ist angesichts der großen Aufgabe äußerst ambitioniert.
