Wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mitteilt, hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) den Schlüssel (Grouper) entwickelt, mit dem die stationären Fälle der Krankenhäuser den 65 im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHVVG) definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden. „Die vom InEK vorgenommene konkrete Fallzuordnung lässt sich nachvollziehen aus einem 12.000 seitigen Handbuch, das zeitnah auf der Homepage des InEK veröffentlicht wird“, schreibt das BMG. Zusätzlich habe das InEK eine „Programmieranleitung“ entwickelt, an deren technischer Umsetzung aktuell verschiedene Softwareunternehmen arbeiten. Erst nach der Zertifizierung dieser Softwarelösungen können die Kliniken sie einsetzen. Die daraus resuliterende Leistungsgruppen-Verordnung wird vom BMG erlassen und muss vom Bundesrat bestätigt werden. Geleitet wird der Leistungsgruppen-Ausschuss gemeinsam von Bund und Ländern. Er besteht in gleicher Zahl aus Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen einerseits und Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Hochschulmedizin und der Berufsorganisationen der Pflegeberufe andererseits. Die Geschäftsstelle des Ausschusses ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet.
Vergangene Woche hatte das BMG bereits einen Entwurf einer Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) in Umlauf gebracht.