Notfallversorgung

KVen blocken, Kassen loben

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KVen blocken, Kassen loben
© GettyImages/vm

Die Regierungskommission hat gestern ihre Vorschläge zur Notfallversorgung vorgelegt. Wir dokumentieren die ersten Reaktionen aus der Gesundheitsbranche:

Die erste Reaktion der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fällt kritisch aus. Das Konzept wirke wie ein "Krankenhaus, wünsch dir was". Zwar seien einige brauchbare Ansätze dabei, aber Vieles erscheine unrealistisch, sagt Vorstandsvorsitzender Andreas Gassen. „So sollen Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den Integrierten Notfallzentren (INZ) mit werktäglichen Öffnungszeiten von 14-22 Uhr tätig sein. Wann sollen die Kolleginnen und Kollegen dann noch in ihren eigenen Praxen arbeiten?“, so Gassen. Die Kommissionsvorschläge stellten nicht wirklich einen Beitrag dar, knappe Ressourcen optimal zu bündeln und zu integrieren. Zudem bleibe die Rolle des Patienten als Auslöser der Inanspruchnahme notärztlicher Leistungen komplett außen vor.

"Die Patientinnen und Patienten brauchen endlich eine zentrale Anlaufstelle und eine Notfallversorgung aus einer Hand. Mit der Schaffung von Integrierten Leitstellen und der Bündelung der Notfallversorgung in Integrierten Notfallzentren zeigt die Reformkommission den richtigen Weg auf", lobt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Allerdings sollten die INZ als eigenständige Organisationseinheiten verankert werden, um die bisher stark fragmentierten Versorgungsstrukturen zu überwinden. Reimann fordert zudem ein eigenständiges Budget mit einem neuen Entgeltsystem.

Als "mutige und richtige Schritte" bezeichnet Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand im GKV-Spitzenverband, die Vorschläge der Kommission. Es sei richtig, Hilfesuchende durch die integrierten Leitstellen (ILS) telefonisch oder telemedizinisch dorthin zu leiten, wo sie schnell und bedarfsgerecht medizinisch versorgt werden. Die Planung der Standorte der INZ müsse sich jedoch am Bevölkerungsbedarf orientieren, um bundesweit eine gute Erreichbarkeit der INZ zu gewährleisten und gleichzeitig unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden. "Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Expertise, um die qualitativen Mindeststandards für die technische und personelle Ausstattung und Qualifikation des Personals der KV-Notdienstpraxen und für die Notaufnahmen zu definieren."

Lobend äußert sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). "Die Überlegungen haben das Potenzial, die Notfallversorgung der Patienten deutlich zu verbessern", sagt Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß. Er lobt das Ziel der Kommission, durch gestufte Angebote der Integrierten Leitstellen (ILS) den Patienten adäquate Angebote zu machen. "Dies dürfte wesentlich dazu beitragen, die Notaufnahmen der Krankenhäuser und die dort angesiedelten INZ zu entlasten." Gaß mahnt zugleich "realistische Mindeststandards" an. Eine flächendeckende Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung müsse gewährleistet werden. "Diese Notfallreform ist die große Chance, wirklich neu zu denken. Das gilt für innovative digitale Angebote und Vernetzung ebenso wie für einen innovativen Personaleinsatz, der Verantwortung neu zuordnet", so Gaß.

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