Die Gesundheitsminister der Bundesländer sehen angesichts der Coronapandemie umfassenden Verbesserungsbedarf im Gesundheitswesen. Dazu gehört die Organisation von Arztpraxen, die Finanzierung von Krankenhäusern sowie eine bessere Ausstattung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).
Wie aus einer Beschlussvorlage der Länder für die heute stattfindende Konferenz der Landesgesundheitsminister hervorgeht, fordern sie unter anderem, den ambulanten Bereich "besser auf die Anforderungen einer Epidemie vorzubereiten." Denn: "Der ambulante Sektor stellt die erste Anlaufstelle bei der Pandemiebewältigung dar und hat damit eine wichtige lenkende Funktion.“ Um ambulante Praxen zu entlasten, sollen weitere Covid-19-Testzentren errichtet werden. Dabei wollen die Länder verbindliche Verfahren zur Praxisorganisation sowie klare Anweisungen für Praxen und bundesweite Kriterien erarbeiten.
Für die stationäre Versorgung erbitten sich die Länder vom Bundesgesundheitsministerium einen Vorschlag, wie ein Ausgleichssystem gestaltet werden kann, "das sich stärker an den tatsächlichen Kosten für die in der jeweiligen Infektionslage von den Ländern festgelegten notwendigen Vorhaltung von Betten orientiert", berichtet das Ärzteblatt aus der Beschlussvorlage.
Eine weitere Forderung: Die Aussetzung der elektiven Behandlungen im ersten Halbjahr 2020 dürfe im Folgejahr nicht zu einem hohen Abschlag "für die Erbringung von mehr Leistungen im Vergleich zum Vorjahr bestraft werden". Daher müsse der Bund eine neue Regelung beim Fixkostendegressionsabschlag vorlegen.