Hessen ist das erste Bundesland, für welches der Landesbasisfallwert (LBFW) für 2022 bereits feststeht. Denn die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) auf einen Wert von 3.826,61 Euro geeinigt.
Laut Mitteilung der AOK habe das zuständige Regierungspräsidium Gießen den LBFW mit Wirkung ab 1. Januar 2022 genehmigt. Gegenüber dem Vorjahreswert sei eine Steigerung um 2,31 Prozent vereinbart worden.
"Damit leisten wir einen erheblichen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen Medizin in hessischen Krankenhäusern“, so Dr. Roland Strasheim, Leiter der Hauptabteilung Krankenhaus der AOK Hessen. "Wir sind stolz, dass unsere hessischen Krankenhäuser auch und ganz besonders während der Corona-Pandemie der letzten beiden Jahre eine sichere Versorgung der Bevölkerung gewährleistet haben und dies auch weiterhin werden."
Der LBFW gilt für alle Krankenhäuser in Hessen und bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt die Höhe der Preise, die das Krankenhaus für die medizinische Leistung von den Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vergütet bekommt und damit auch die Höhe des Finanzvolumens, über das jedes Krankenhaus verfügen kann.