Seit Gesundheitsminister Karl Lauterbach die Krankenhausreform auf die Agenda gesetzt hat, gilt der 1. Januar 2024 als das Zieldatum, an dem sie in Kraft treten soll. Ungeklärte Details könnten in Folgegesetze verschoben werden, munkelte man seit Monaten in Berlin. Nun ist dieses Zieldatum jedoch unrealistisch geworden. Die Arbeitsgruppen – besetzt mit Bundes- und Ländervertretern – sollen erst Ende September oder Anfang Oktober einen Entwurftext finalisieren.
Danach haben die Bundesländer noch sechs Wochen Zeit, den Entwurf zu prüfen, ehe er öffentlich wird. Vorteil: Der Entwurf ist erst nach den Wahlen in Hessen und Bayern (8. Oktober) fertig. Nachteil: Er wird frühestens im November in den Bundestag eingebracht – und damit ist das Einhalten der Januar-Frist so gut wie unmöglich.