Die Krankenhausreform nimmt in Brandenburg Fahrt auf: Ab sofort können Krankenhäuser ihre gewünschten Leistungsgruppen samt geplanter Fallzahlen digital beantragen.
Die Krankenhäuser im Land Brandenburg können ab sofort die gewünschten Leistungsgruppen mit der geplanten Fallmenge im vollstationären, somatischen Bereich beantragen. Damit ist die nächste Etappe bei der Umsetzung der Krankenhausreform erreicht.
Die Antragstellung zur Leistungsgruppenzuweisung erfolgt wie bei den anderen Bundesländern digital über das „Krankenhaus-Länder-Antrags-Analyse-System“ (kurz: KLAAS). Die Leistungsgruppen sollen bis Ende Juli beantragt werden. Die Registrierung zum digitalen Antragsverfahren ist seit dem 2. Juni 2025 möglich.
Bis Ende 2026 sollen die neuen Leistungsgruppen durch die Länder zugewiesen sein. Zur Auswahl stehen derzeit 65 Leistungsgruppen.
Stand in den Bundesländern
- Sachsen: Kliniken konnten bis Ende April 2025 ihre gewünschten Leistungsgruppen beantragen.
- Niedersachsen: Antragstellung war bis Ende Mai 2025 möglich.
- Bayern: Erste Zuweisungen sollen noch 2025 erfolgen.
- Thüringen: Kliniken können seit Juni 2025 ihre gewünschten Leistungsgruppen beantragen.
- Sachsen-Anhalt: Kliniken können seit Juni 2025 ihre gewünschten Leistungsgruppen beantragen.
- Andere Bundesländer: Start der Antragsverfahren ist meist für Mitte bis Ende 2025 vorgesehen.
cs