Der Marburger Bund fordert einen Umbau des Vergütungssystems, mehr Kooperation und Koordination sowie eine dauerhafte Beteilgung des Bundes an der Investitionsfinanzierung. Dafür bringt der Verband auch eine Änderung des Grundgesetzes ins Spiel.
Die Ärztegewerkschaft fordert in einem Positionspapier mehr Vernetzung und Konzentration. Es fehle eine tragfähige Balance zwischen flächendeckender Grundversorgung und Spezialisierung, stattdessen gebe es einen ruinösen Verdrängungswettbewerb. „Ökonomische Rahmenbedingungen können nicht ausgeblendet werden – sie dürfen die Versorgung aber nicht dominieren, wie das derzeit immer mehr der Fall ist“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
Sie nimmt vor allem die Länder in die Pflicht, für eine „aktive und stringente“ Krankenhausplanung zu sorgen. Der Marburger Bund spricht sich für mehr Kooperation auf regionaler Ebene aus, etwa die Unterstützung kleiner Häuser im ländlichen Raum „auch aus dem ambulanten Bereich“. Wo eine solche Kooperation nicht möglich sei, müsse das Krankenhaus einen ambulanten fachärztlichen Versorgungsauftrag bekommen. Versorgungsstufen im Krankenhausplan sollten verpflichtend bundeseit einheitlich festgelegt werden. „Die Patienten müssen entsprechend ihrem Versorgungsbedarf behandelt und in die jeweils medizinisch notwendige Versorgungsstufe – Grundversorgung, Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung bzw. Universitätsmedizin – zugewiesen werden.“
In der Investitionsfinanzierung soll sich der Bund dauerhaft beteiligen. Sonderförderprogramme für Strukturveränderunen ,etwa wie im Krankenhauszukunftsgesetz beschlossen, sollen verstetigt werden. Zusätzlich sollen die Fördermittel für Krankenhäuser durch Einbeziehung des Bundes in die Investitionsförderung aufgestockt werden. "Neben dem Gedanken des Strukturfonds könnte auch über eine Ergänzung der Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91a ff. Grundgesetz diskutiert werden", heißt es in dem Positionspapier.
Das DRG-System will der Marburger Bund hingegen durch ein kombiniertes Vergütungssystem aus Deckung krankenhausindividueller Personalausgaben und Vorhaltekosten sowie Abrechnung landeseinheitlicher pauschalierter Sach- und Betriebskosten ersetzen. Die Vorhaltekosten sollen entsprechend der Versorgungsstufe eines Krankenhauses als leistungsunabhängige Pauschale von den Krankenkassen finanziert werden. „Dadurch erhalten Krankenhäuser nicht nur Planungssicherheit, sondern auch Anreize, damit nicht alle Krankenhäuser das tun, was manche besser können“, heißt es in dem Positionspapier.