Medizincontrolling

MD kündigt Vereinfachungen bei Krankenhausprüfungen an

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MD kündigt Vereinfachungen bei Krankenhausprüfungen an
Andreas Krokotsch © Bibliomed/Albert

Die Prüfverfahren in Krankenhäusern sollen einfacher und harmonisierter werden. Unklar bleibt, wer offene Qualitätskriterien auslegt.

Die Prüfverfahren in deutschen Krankenhäusern sollen künftig weniger aufwendig und stärker harmonisiert werden. Das kündigte Andreas Krokotsch, Ärztlicher Leiter des Medizinischen Diensts (MD) Nord, beim Herbstsymposium der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) am Montag in Frankfurt an. 

Prüfungen werden zusammengeführt

Krokotsch verwies auf die aktuelle Rechtslage nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Drei bisher getrennte Prüfbereiche – StrOPS-, G-BA- und LOPS-Prüfungen – sollen in einen gemeinsamen Rechtskreis überführt und perspektivisch verschmolzen werden. Damit will der Medizinische Dienst Doppelanforderungen vermeiden und Synergien nutzen. Nachweise wie Facharzturkunden sollen künftig lebenslang gelten, Großgeräte-Nachweise über mehrere Jahre. „Wir wollen aggregierte Unterlagenanforderungen statt mehrfacher Anfragen“, so Krokotsch.

Leistungsgruppen im Fokus

Mit der Einführung von Leistungsgruppenprüfungen steige jedoch die Komplexität. Der MD plant, bereits vorliegende Nachweise aus den Prüfzyklen 2023 und 2024 für neue Prüfungen heranzuziehen. Ein gemeinsamer Prüfzeitraum für Januar bis März für StrOPS- und Leistungsgruppenprüfungen ist vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die Landesbehörden ihre Aufträge frühzeitig erteilen, so Krokotsch.

Kooperationen und offene Fragen

Bei Kooperationen prüft der MD künftig nur die Vereinbarung selbst, nicht mehr Dienstpläne oder Qualifikationsnachweise des Partners. Kliniken müssen jedoch bestimmte Mindestanforderungen in den Verträgen erfüllen.

Offen bleibt, wer die unklaren Qualitätskriterien für Leistungsgruppen verbindlich auslegt – zum Beispiel die Definition eines Basislabors oder Notfalllabors. Der Gesetzgeber habe eine eigene Auslegung durch die Medizinischen Dienste untersagt. Sollte die Verantwortung bei den Ländern liegen, drohen 16 unterschiedliche Interpretationen, warnt Krokotsch. Der Leistungsgruppenausschuss müsse hier zeitnah Klarheit schaffen.

Ein Richtlinien-Update des MD Bund sowie eine Ergebnisdatenbank sind in Vorbereitung. Sollte das Krankenhausgesetz (KHAG) früher als März 2026 in Kraft treten, wird ein weiteres Update des LOPS-Systems folgen. 

Autor

 Florian Albert

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