Ambulantisierung

Fachgesellschaft warnt vor Hybrid-DRG-Katalog

  • Krankenhausreform
Fachgesellschaft warnt vor Hybrid-DRG-Katalog
Der Poltitik gehe es nicht um eine Ambulantisierung, sondern um „die willkürliche Absenkung stationärer Vergütung auf ein ambulantes Niveau“, kritisiert die DGfM. © ©Werner Krueper

Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling kritisiert in einem offenen Brief Vorgehen, Methodik und vermeintliche Zielsetzung der weiteren Hybrid-DRG-Umsetzung. Damit verbunden sei eine erhebliche Gefährung für die Patienten. 

Den im Jahr 2025 bestehenden 575 OPS-Kodes sollen 106 hinzugefügt werden. 2026 sollen eine Million bisher stationär behandelte Fälle in die Hybrid-DRG überführt werden. Das birgt aus Sicht der Fachgesellschaft erhebliche Risiken. 

„Der vorgeschlagene Leistungskatalog besteht nur aus OPS-Kodes ohne Falldatenbezug. Das macht eine differenzierte Einschätzung der Schweregrade der in Betracht zu ziehenden Fälle unmöglich“, schreib die DGfM in dem Brief, den sie unter anderem auch an die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken adressiert hat. 

In der bisherigen Kalkulation habe das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf einen Mix der Kosten und der prozentualen Verteilung zwischen ambulantem und stationärem Sektor abgezielt. Da der ambulante Bereich bisher aber keine Zwei-Tages-Fälle erbracht hat, können keine „gemischten Berechnungen“ mit dem stationären Bereich vorgenommen werden. „Es ist somit objektiv unmöglich, die neuen Hybrid-Fallpauschalen auf die bis zu zwei Verweildauertage erweiterte Fallmenge grundsätzlich zu kalkulieren.“ Auch InEK-Chef Frank Heimig hatte das Vorgehen zuletzt deutlich kritisiert

Weitere Angaben der Krankenhäuser nötig

Um die Abgrenzungskriterien durch das InEK zu ermitteln, bedarf es nach Einschätzung der DGfM weiterer Angaben der Krankenhäuser, die nicht in der bisherigen Übermittlung von Routinedatensätzen enthalten sind. Es sei aufgrund der engen Friste und des hohen Aufwands allerdings illusorisch, diese Daten rechtzeitig zu liefern, zu plausibilisieren, zu verarbeiten und zu bewerten.

„Mit den weiteren Differenzierungsvorgaben wird das System noch bürokratischer, komplizierter und führt zu einer Nichthandhabbarkeit in der Praxis“, so die DGfM. „Eine sinnvolle Fallsteuerung von Patienten ist nicht mehr möglich.“

Die Datengrundlage für die Erstellung von Hybrid-DRGs entstehe am Ende der Behandlung von Patienten. Das InEK und die Leistungserbringer seien jedoch aufgefordert, die Abrechnungsdaten zukünftig zu antizipieren. „Dies hat es in dieser Form noch nie gegeben und ist objektiv unmöglich.“

Fachgesellschaft für Weiterentwicklung der Kurzliegersystematik

Die Folgen des nun beschlossenen Vorgehens seien für die Gesundheitsversorgung nicht abschätzbar. „Die ‚Hybridisierung‘ von Leistungen, welche per se durch entsprechende medizinische Behandlungsleitlinien nicht ambulant erbringbar sind, stellen eine erhebliche Patientengefährdung dar und zwingen den behandelnden Arzt in ein Haftungsrisiko und einen Gewissenskonflikt.“ Der Poltitik gehe es nicht um eine Ambulantisierung, sondern um „die willkürliche Absenkung stationärer Vergütung auf ein ambulantes Niveau“, kritisiert die DGfM. Statt der Hybrid-DRG sollte die bisherige Kurzliegersystematik im Fallpauschalenkatalog weiterentwickelt werden. 

Download: Offener Brief der DGfM zu den Hybrid-DRG

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich