Der Marburger Bund Niedersachsen hat der Tarifeinigung mit dem Diakonischen Arbeitgeberverband aus der letzten Verhandlungsrunde vom 16. Februar zugestimmt. Damit erhalten die über 40.000 Beschäftigten der Diakonie Niedersachsen rückwirkend zum 1. Januar mehr Geld, wie der Marburger Bund mitteilt. Die Arbeitsbelastung der Ärzte in den diakonischen Krankenhäusern werde zudem schrittweise reduziert. Auch Verdi hat sich mit dem Ergebnis einverstanden erklärt. Die Laufzeit geht bis 31. August 2023.
„Nach fast einem Jahr mit anstrengenden Tarifverhandlungen haben wir ein zufrieden stellendes Ergebnis erreicht“, betont der ärztliche Verhandlungsführer Matthias Schloz. Auch Hans Martin Wollenberg, Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen, begrüßt den Kompromiss nach „teils schwierigen Verhandlungen“. „Die Diakonie gibt damit an ihre ärztlichen Beschäftigen eine Tarifentwicklung weiter, die mit anderen Krankenhausträgern vergleichbar ist“, so Wollenberg.
Einigung: Lineare Entgeltsteigerung und Arbeitsentlastungen
1. „Sandwich-Dienste“:
Vollarbeit im unmittelbaren Anschluss an einen Bereitschaftsdienst ist nur noch möglich, wenn sie nicht länger als 60 Minuten dauert, zum Beispiel für Übergaben.
2. Stufenweise Verringerung der Bereitschaftsdienste:
Ab 1. April 2022: Verringerung auf durchschnittlich sechs Dienste pro Monat.
Ab 1. Januar 2023: Limitierung auf durchschnittlich sechs Dienste pro Monat; ab dem siebten Dienst ein Zuschlag von zehn Prozent.
Ab 1. September 2023: Limitierung auf durchschnittlich fünf Dienste pro Monat; ab dem sechsten Dienst ein Zuschlag von zehn Prozent.
Die Ärztegewerkschaft und die Dienstleistungsgewerkschaft hatten die Tarifverhandlungen gemeinsam in einem Bündnis geführt. Der Marburger Bund nahm dabei die Interessen der angestellten Ärzte in den Krankenhäusern der Diakonie wahr.
Bereits im Juni 2021 hatten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen ersten Tarifabschluss geeinigt. Dieser umfasst eine Neubewertung der Nachtzuschläge und der Bereitschaftsdienste seit dem 1. Dezember 2021 sowie für die Ärzte einen Zusatzurlaub von zwei Tagen als Corona-Sonderleistung.