Die Wirksamkeit der neuen Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für das Jahr 2021 wird um vier Wochen verschoben. Das berichtet die AOK und beruft sich auf einen Brief von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an seine Amtskollegen in den Ländern. Damit werden die Personalvorgaben für die Abteilungen der inneren Medizin, der allgemeinen Chirurgie und der Kinderheilkunde und die bereits bestehenden pflegesensitiven Bereiche erst am 1. Februar 2021 wirksam. Eine pauschale Aussetzung der bestehenden und einen dauerhaften Verzicht auf die zusätzlichen Pflegepersonaluntergrenzen erachte er jedoch nicht für erforderlich, zitiert die AOK Spahn, Untergrenzen für die pflegerische Besetzung der Stationen dienten dem Patientenschutz und sollen dazu beitragen, das Pflegepersonal vor Überlastung zu schützen.
BibliomedManager
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