Die Regierung von Oberbayern hat die 76 Kliniken im Regierungsbezirk dazu verpflichtet, aufschiebbare Behandlungen weiterhin zu verschieben. Anlass gebe laut einer Pressemitteilung die noch anhaltende Belastung des Gesundheitssystems aufgrund der Pandemie. Elektive Eingriffe sollen nun bis 18. März nur in Ausnahmefällen möglich sein.
Ausnahmen bilden medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen oder solche Eingriffe, die Ärztliche Leiter zur Krankenhauskoordinierung zulassen. Zudem müssen die Kliniken sicherstellen, dass die in Anspruch genommenen Krankenhausbetten im zweiten Fall maximal 48 Stunden belegt sind, weil sie für mögliche Notfallbehandlungen wieder zur Verfügung stehen müssen.
Seit Ende Januar hätten die Belegungszahlen mit Covid-Patienten im Intensivbereich zugenommen. Auch bei den Normalpflegebetten seien die Patientenzahlen mit der Haupt- oder Nebendiagnose Covid-19 deutlich angestiegen. Das Klinikpersonal stoße daher zunehmend an seine Grenzen, da Mitarbeitende krankheitsbedingt oder wegen Quarantänen ausfallen. Folge seien Personalengpässe.
Seit November gilt die Regelung in Oberbayern, aufschiebbare Operationen auszusetzen. Sowohl die 57 oberbayerischen Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser als auch die 19 Kliniken, die zuvor Covid-19-Patienten nicht oder nur untergeordnet behandelt hatten, fallen darunter.