Der Orientierungswert für Krankenhäuser beträgt für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2021 und des ersten Halbjahres 2022 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum 6,07 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 6,10 Prozent und für Sachkosten bei 6,04 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Zum Vergleich: Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2020 und des 1. Halbjahres 2021 betrug der Orientierungswert noch 2,48 Prozent.
Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals der Krankenhäuser sind auf dieser Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung des Teilorientierungswerts für Personalkosten nicht enthalten. Eine Gewichtung der Teilorientierungswerte erfolgte ohne die Kosten des Pflegepersonals in allgemeinen Krankenhäusern. Mit Berücksichtigung von Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals in Krankenhäusern liegt der Orientierungswert für Krankenhäuser bei 6,10 Prozent.
Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich.