Krankenhausfinanzierung

Orientierungswert unter der Veränderungsrate

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Orientierungswert unter der Veränderungsrate
© Werner Krüper

Das Statistische Bundesamt hat den neuen Orientierungswert für Krankenhäuser veröffentlicht. Er beträgt 4,24 Prozent und liegt damit unter dem Wert der vor zwei Wochen veröffentlichten Veränderungsrate von 4,41 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personal­kosten liegt bei 4,7 Prozent und für Sachkosten bei 3,73 Prozent. 

Dirk Köcher, Präsident des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), forderte erneut einen Inflationsausgleich für die Jahre 2022/2023. "Es ist nun klar, dass die Landesbasisfallwerte der Länder 2025 maximal um 4,41 Prozent steigen werden." Ferner sei die Veränderungsrate Basis für die Budgetverhandlungen des Jahres 2025, um Kostensteigerungen abzubilden. "Was aber für die aktuelle Diskussion zum KHVVG eine noch viel größere Bedeutung hat ist, dass Professor Karl Lauterbach im Gesetzesentwurf eine volle Anwendung des Orientierungswertes ab 2025 in Aussicht stellt und in den Gesetzesentwürfen von möglichen dreistelligen Millionenbeträgen die Rede ist, aber bereits im ersten Jahr diese Regelung keine Auswirkung hat“, so Köcher. 

Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Sie ist eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals sind in der Berechnung nicht enthalten. Die Veränderungsrate wiederum spiegelt die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen wieder. Liegt der Orientierungswert unterhalb der Veränderungsrate, entspricht diese dem neuen Veränderungswert, der die Obergrenze für die neuen Landesbasisfallwerte ist. Überschreitet der Orientierungswert hingegen die Veränderungsrate, verhandeln die Vertragsparteien auf Bundesebene die Differenz zwischen beiden Werten und vereinbaren den Veränderungswert. Ziel dieses Mechanismus ist es, die Steigerung des Krankenhausausgaben zu begrenzen, sodass keine Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen nötig sind.

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