Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2023 den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2023) vereinbart.
Der PEPP-Entgeltkatalog 2023 wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wie bereits im Vorjahr weitestgehend fortgeschrieben, teilten die drei Verbände mit. Neben der Umsetzung punktueller klassifikatorischer Anpassungen wurden die dem aktuellen Katalog zugrundeliegenden Kostenwerte der einzelnen PEPP übernommen. Im Ergebnis haben sich die Bewertungsrelationen der tagesbezogenen Pauschalen geringfügig geändert.
In Teilbereichen war die Datengrundlage aus dem Jahr 2021 jedoch ausreichend belastbar, sodass die ergänzenden Tagesentgelte und die bewerteten Zusatzentgelte auf der aktuellen Datenlage neu kalkuliert werden konnten. Eine grundlegende Anpassung der Kalkulationsmethodik zum Ausgleich der Corona-Effekte wie beim DRG-Fallpauschalenkatalog für die Somatik war nicht erforderlich. Gleichzeitig wurden mit der Vereinbarung zum PEPP-System (PEPPV) die Abrechnungsbestimmungen für 2023 sowie die dazugehörigen Kodierrichtlinien für 2023 (DKR-Psych) beschlossen.