Kliniken mit Entlastungstarifvertrag brauchten die Pflegepersonalregelung PPR nicht verpflichtend anwenden, hieß es in einem ersten Gesetzentwurf des BMG. Diese Passage hat das Bundesgesundheitsministerium mittlerweile gestrichen und erhält dafür Lob von allen Seiten. Weder die Dienstleistungsgesellschaft Verdi noch der Deutsche Pflegerat waren mit der Regel wirklich glücklich – weil sie eine Ungleichbehandlung der Kliniken und im schlimmsten Fall eine Schlechterstellung von Beschäftigten nach sich ziehen könne.
Diese Auffassung unterstreicht Katrin Leffler, Pflegedirektorin der BG Kliniken, in einem Gespräch mit der Managementzeitschrift f&w. „Tarifrechtliche individuelle Vereinbarungen sollten unbedingt aus einer gesetzlichen Vorgabe herausgehalten werden. Eine Möglichkeit, über Entlastungstarifverträge die Vorgaben der PPR 2.0 zu umgehen, wäre aus meiner Sicht nicht kontrollierbar und würde eine Ungleichbehandlung darstellen.“
Spannend wird nun, ob, wann und wie die Ampelkoalition die von Kliniken, DPR und Verdi geforderte Pflegepersonalbemessung umsetzt. Ab Januar 2024 soll sie verpflichtend sein, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach versprochen. Allerdings – daraus macht er keinen Hehl – gilt die PPR 2.0 nicht als sein Herzensprojekt und zu allem Überfluss will auch der Finanzminister ein Wörtchen bei der Umsetzung mitreden.