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Pflegediagnosen: Made in Germany!

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Arne Evers Prokurist St. Josefs-Hospital Wiesbaden GmbH
Arne Evers Prokurist St. Josefs-Hospital Wiesbaden GmbH © Regina Sablotny

Seit Jahren wird über Nursing Related Groups (NRG) oder pflegerische Leistungsziffern diskutiert. Nun bringt auch das Bundesgesundheitsministerium Pflegediagnosen und Pflegeleistungen als Grundlage eines neuen Systems ins Spiel. Möglich ist das durchaus, einfach wird es jedoch nicht, meint Arne Evers.

Immer wieder wird gefordert, Nursing Related Groups (NRG) oder pflegerische Leistungsziffern zu etablieren. Nun skizziert auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Ansatz, der Pflegediagnosen und Pflegeleistungen stärker miteinander verknüpfen soll. Die Idee klingt zunächst plausibel. Doch zwischen politischem Anspruch und praktischer Umsetzung liegen erhebliche fachliche, organisatorische und professionspolitische Herausforderungen. 

NRG sind nicht gleichzusetzen mit Pflegediagnosen

Bevor man sich der Verknüpfung eines Nursing Related Group (NRG) Systems mit Pflegediagnosen widmet, lohnt sich zunächst ein Blick auf die Begrifflichkeiten. Denn bereits hier beginnt die erste Herausforderung: Ein weltweit einheitliches NRG-System existiert nicht.

Das BMG versucht diesen Begriff zu vermeiden, in dem es von „Pflegediagnosen mit Pflegeleistungen“ spricht. Gemeint ist letztlich ein Instrument, das ähnlich wie die DRGs medizinische Leistungen, in diesem Fall jedoch pflegerische Leistungen, systematisch erfasst und perspektivisch auch vergütungsrelevant macht.

Ganz neu wäre dieser Ansatz allerdings nicht. Pflegeaufwand und Pflegelast sind bereits heute Bestandteile des Systems und fließen unter anderem in das Pflegebudget oder den Pflegepersonalquotienten ein. Neu wäre hingegen die direkte Verknüpfung dieser Logik mit Pflegediagnosen. Künftig müssten Pflegediagnosen, Pflegeleistungen und Ressourcenbedarf miteinander verbunden werden. Am Ende stünde die Frage, welcher finanzielle Wert einer bestimmten pflegerischen Leistung zugeordnet wird. 

Die eigentliche Hürde: Standardisierung

Genau hier beginnt die Herausforderung. Pflegediagnosen dienen bislang vor allem dazu, pflegerische Situationen zu beschreiben und daraus geeignete Maßnahmen abzuleiten. Sie sind ein Instrument der Versorgung, nicht der Vergütung.

Soll daraus künftig ein abrechnungsrelevantes System entstehen, müsste sich die Profession zunächst auf ein Set von Pflegediagnosen einigen. Darüber hinaus wäre zu klären, wie diese Diagnosen mit konkreten Pflegeleistungen und dem tatsächlichen Aufwand verknüpft werden können.

Wie eingangs erwähnt, gibt es diese Verknüpfung in dieser Form weltweit nicht. Wieso es ausgerechnet im pflegerischen Entwicklungsland Deutschland funktionieren sollte, ist zumindest kritisch zu hinterfragen. 

Hinzukommt, dass bis heute keine einheitliche pflegefachliche Terminologie existiert, die in Praxis, Bildung und Dokumentation gleichermaßen verankert wäre. Die Entwicklung eines eigenen Systems „made in Germany“ würde deshalb nicht nur technische, sondern auch grundlegende fachliche Fragen aufwerfen.

Die Entwicklung von NRG birgt Risiko für die Profession Pflege

Das vom Bundesgesundheitsministerium skizzierte „bundeseinheitliche Klassifikationssystem für pflegerische Leistungen und Pflegediagnosen“ birgt Chancen, aber auch Risiken. Befürworter werden zu Recht darauf verweisen, dass pflegerische Leistungen dadurch sichtbarer und nachvollziehbarer werden könnten. Gleichzeitig droht jedoch ein erheblicher Dokumentations- und Bürokratieaufwand. Pflegeleistungen müssten katalogisiert, dokumentiert und überprüft werden. Mehr Transparenz bedeutet in der Regel auch mehr Nachweisführung.

Hinzukommt die Gefahr einer stärkeren Standardisierung pflegerischer Tätigkeiten. Besonders problematisch wird dies dort, wo einzelne Leistungen an feste Qualifikationsniveaus gekoppelt werden. Wenn bestimmte Tätigkeiten ausschließlich Pflegefachpersonen vorbehalten wären, während andere Berufsgruppen zu denen auch pflegerische Hilfsberufe zählen könnten, ausgeschlossen würden, entstünden neue Abgrenzungsfragen. Das steht zumindest teilweise im Widerspruch zum heutigen Verständnis professioneller Pflege, das stärker auf Steuerungs- und Verantwortungskompetenz als auf einzelne Tätigkeiten abstellt.

Eine eigene Abgeltung pflegerischer Leistungen führt deshalb nicht automatisch zu mehr Professionalisierung. Voraussetzung wären vielmehr klare Regelungen zum Scope of Practice und zur Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten.

Warum die Umsetzung Jahre dauern dürfte

Unter der optimistischen Annahme, dass die Verknüpfung von Pflegediagnosen zu Pflegeleistung funktionieren würde, benötigt sie erheblichen zeitlichen Vorlauf. Zwar werden Pflegediagnosen im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung gelehrt, das ist aber nicht gleichzusetzen mit der Umsetzung. 

Internationale Klassifikationssysteme zeigen bereits heute die erhebliche Komplexität solcher Ansätze und den damit verbundenen Schulungs-, Dokumentations- und Softwarebedarf. Für die Umsetzung in Krankenhäusern und im Speziellen für Pflegefachpersonen ist zudem ein völliges Umdenken nötig. 

Hinzukommt eine weitere Frage: Wenn künftig stärker über Pflegediagnosen und Leistungen gesteuert werden soll, muss zwangsläufig auch die Qualitätsmessung weiterentwickelt werden. Ein funktionierendes System müsste Diagnosen, Interventionen, Personalressourcen, Vergütung und Qualität miteinander verbinden. Genau diese Komplexität zeigt, warum ein NRG-ähnlicher Ansatz keineswegs ein kurzfristiges Reformprojekt sein kann. 

Das gab es doch schon mal

Wer der Auffassung ist, dass die Verknüpfung von Pflegediagnosen und Pflegeleistung eine Innovation sei, der schaue in das Jahr 2021: Dort wurde im Rahmen §137k SGBV eine solche Entwicklung angelegt, das sogenannte „PePiK (Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus), dies sogar fast wortgleich.

Bekanntlich wurde dieser „alte“ §137k SGB V dann von Bundesgesundheitsminister Lauterbach umgewandelt zu dem Paragrafen, der zur heutigen PPR 2.0 geführt hat. Gerade dieser Verlauf verdeutlicht, wie langwierig und ressourcenintensiv die Einführung neuer pflegerischer Steuerungsinstrumente ist. Auch die PPR 2.0 hat einen jahrelangen Entwicklungsprozess durchlaufen und wird noch immer weiterentwickelt.

Da ist noch viel zu tun! 

Nun soll dieser Beitrag aber gar nicht den Eindruck erwecken, dass ein System aus Pflegediagnosen und pflegerischer Leistungserfassung grundsätzlich nicht realisierbar wäre. Er birgt jedoch erhebliche Risiken, setzt grundlegende Vorarbeiten voraus und verlangt einen langen Entwicklungs- und Implementierungsprozess. Genau deshalb ist Zurückhaltung bei den Erwartungen angebracht.

Diese mutmaßliche jahrelange Lücke gilt es zu überbrücken. Auch hier ist – leider – festzuhalten, dass diese Schritte eigentlich vor Jahren bereits notwendig gewesen wären. Bestehende Instrumente vorschnell infrage zu stellen und gleichzeitig weitreichende Zukunftsversprechen abzugeben, erscheint wenig überzeugend. Natürlich kann Deutschland einen eigenen Weg entwickeln. Die entscheidende Frage lautet jedoch nicht, ob das möglich ist, sondern warum ein neuer Sonderweg notwendig sein soll und bis wann belastbare Ergebnisse tatsächlich vorliegen werden.

Und so bleibt leider der Eindruck, dass der Umstand, eine eigene „Made in Germany“-Lösung zu entwickeln, mitunter wichtiger erscheint als die Frage, ob und wie sich ein solches System überhaupt sinnvoll umsetzen lässt.

Autor

 Arne Evers

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