Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) wollte die Pflegestreiks auf dem Klageweg verbieten lassen – das Arbeitsgericht Bonn hat das gestern abgewiesen. Die Streiks an den sechs Uniklinika gehen somit weiter. Seit sieben Wochen streiken Pflegende in NRW für mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Das Universitätsklinikum Bonn (UKB) hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, um die Streiks in dieser Woche zu unterbinden. Das Gericht entschied jetzt, dass Verdi berechtigt ist, weiterhin zum Streik aufzurufen. Die Gewerkschaft sei nicht verpflichtet, ihren Streikaufruf zu widerrufen, teilte das Gericht mit.
Das UKB hatte argumentiert, dass der Arbeitskampf unter anderem wegen Verstoßes gegen die Friedenspflicht und fehlender "Erstreikbarkeit" der Forderungen rechtswidrig sei. Eine weitere Hinnahme der Streikmaßnahmen sei aus medizinischer Sicht im Interesse der Patienten nicht mehr vertretbar.
Das Gericht sah jedoch keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht, "da die Tarifforderungen nicht bereits Gegenstand eines laufenden Tarifvertrags" seien. Auch bestehe insoweit kein hinreichend enger Sachzusammenhang zu einem bereits abgeschlossenen Tarifvertrag. Ziel der Tarifforderungen sei, präventiv Belastungen der Arbeitnehmenden zu vermeiden. Die Tarifforderungen seien mit bestehenden gesetzlichen Regelungen in Einklang zu bringen, so das Gericht. Es handele sich bei diesen Regelungen um Mindeststandards, von denen über die Tarifvertragsparteien zugunsten der Arbeitnehmenden abgewichen werden könne. Schließlich verstoße der Streikaufruf auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zwar sei hierbei zu berücksichtigen, dass die Lage für die betroffenen Patienten immer dringlicher werde. Jedoch werde die geltende Notdienstvereinbarung von den Tarifparteien eingehalten. Das stelle einen wesentlichen Anhaltspunkt für die Verhältnismäßigkeit dar.
Erst am Freitag hatten die Uniklinika ihren Vorschlag zur Entlastung der Pflege vorgelegt.