Kreisklinik Groß-Gerau

Raab will 1,7 Millionen Euro von Lauterbach

  • Krankenhausreform
Raab will 1,7 Millionen Euro von Lauterbach
Erika Raab © Regina Sablotny/Tobias Rüther

Die Kreisklinik Groß-Gerau hat ihre Klage gegen Bundesgesundheitsminister Lauterbach nun offiziell beim Landgericht Darmstadt eingereicht. Das Haus verlangt Schadensersatz in Höhe von 1,7 Millionen Euro. Einen vergleichbaren Weg sind bereits mehrere Kliniken aus Bayern gegangen.  

Klinikgeschäftsführerin Erika Raab begründet die Klage mit einem Verstoß gegen das Krankenhausfinanzierungsgesetz, für eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung zu sorgen. Die Bundesregierung sei verpflichtet, die auskömmliche Finanzierung von Krankenhäusern als Teil der Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Bis zur Einführung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes Ende 2022 bestand eine Ausnahmeregelung, nach welcher Krankenhäuser Kostensteigerungen ausgleichen konnten. Diese sei mit der Gesetzesänderung ersatzlos gestrichen worden. Mehrkosten könnten daher nicht mehr über das Krankenhausfinanzierungsgesetz abgerechnet werden.

"Ohne eine gesetzgeberische Lösung und Anpassung des Finanzierungssystems wird das Defizit für das Jahr 2024 noch deutlich höher ausfallen. Das betrifft alle Krankenhäuser in der Republik. Die Krankenhausreform des Gesundheitsministeriums wird hieran nichts ändern", so Raab. Die Klage wird auch von der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) unterstützt.


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