Rettungsdienst

Regierungskommission: Krankenkassen sollen Rettungsdienste besser vergüten

  • Notfallversorgung
Regierungskommission: Krankenkassen sollen Rettungsdienste besser vergüten
Karl Lauterbach © Hendrik Bensch
Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards, weniger Leitstellen und ein Ausbau der Luftrettung. Das schlägt die Regierungskommission zur Krankenhausversorgung vor. Und: Der Leistungsanspruch soll künftig in einer eigenen Norm im Sozialgesetzbuch V geregelt werden. 

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat heute ihre Vorschläge für eine Reform des Rettungsdienstes vorgelegt. Kern des Papier sind unter anderem Vorschläge, mit denen die Qualität erhöht werden soll: Die Kommissionsmitglieder empfehlen Vorgaben dazu, wie viel Personal mindestens vorgehalten werden und über welche Qualifikationen und Weiterbildungen es verfügen muss. Zudem sollen die Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und „soweit möglich“ Ergebnisqualität  sowie die Qualifikation des Personals in den Leitstellen und bei der Notfallrettung künftig länderübergreifend einheitlich sein. Angedacht ist hierfür ein „Notfallversorgungsregister“, in dem ein Kerndatensatz von KV-Notdienst, Rettungsdienst und Notaufnahme sowie perspektivisch Integrierten Notfallzentren (INZ) zusammengeführt werden soll.

Auch für die Finanzierung schlagen die Kommissionsmitglieder weitreichende Änderungen vor. Demnach sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport und die zusätzlichen Dienste, wie etwa die pflegerische Notfallversorgung durch die Krankenkassen vergütet werden. Hierfür sollen die Krankenkassen und Leistungserbringer bundeseinheitlich verpflichtet werden, Entgelte zu verhandeln. Die Vergütung soll sich aus einem Basisanteil und einem variablen Anteil zusammensetzen. Investitionen für den Rettungsdienst sollen Länder und Kommunen übernehmen. Der Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V geregelt werden. 

Nach den Vorstellungen der Kommissionsmitglieder soll zudem die Zahl der Leitstellen reduziert werden: Als Richtwert soll künftig eine Leitstelle pro rund eine Million Einwohner gelten - das entspräche etwa 85 Leitstellen.  Derzeit gibt es bundesweit 240. Der Luftrettungsdienst soll hingegen ausgebaut werden: Sowohl die Zahl der Landemöglichkeiten als auch der Nachtbetrieb sollen erweitert werden, so der Vorschlag. Dadurch soll die Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen gesichert werden. Zudem sollen die Befugnisse von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern ausgeweitet werden. Notärztinnen und Notärzte sollen nur noch in „besonders komplexen Fällen“ eingesetzt werden. 

Inwieweit die Vorschläge umgesetzt werden, hängt maßgeblich von den Ländern ab. Sie sind für die Organisation des Rettungswesens zuständig. Spätestens Ende September, bei der nächsten Gesundheitsministerkonferenz, ist mit Reaktionen zu rechnen. Spannend wird zu sehen sein, wie die Länder auf den Vorschlag reagieren. Frühere Reformvorschläge zum Rettungswesen – beispielsweise unter Vorgänger Jens Spahn (CDU) – hatten die Länder und auch die Landkreise abgelehnt. 

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hält eine Reform unter anderem wegen der stark steigenden Kosten für wichtig, sagte er bei der Vorstellung des Reformpapiers. Das Rettungswesen habe im Vergleich zu anderen Bereichen im Gesundheitswesen den stärksten Kostenanstieg zu verzeichnen. Dennoch gebe es „große Strukturdefizite“, so Lauterbach. 

Das Rettungswesen sei von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich organisiert, bemängelte er. Auch bei der Qualität gebe es Unterschiede. Daher seien bundeseinheitliche Regeln notwendig. Derzeit gebe es zudem „das Problem, dass oft die falschen Krankenhäuser angefahren werden“, so Lauterbach, weil sich mitunter die Interessen von Krankenhaus, Rettungsdienst und Notarzt „überschneiden“ würden. Es könne daher vorkommen, dass „man an einem optimalen Krankenhaus für Schlaganfall vorbeifährt“ und in eine Klinik kommen, die weniger gut geeignet für die Versorgung sei. Neue Vergütungsregeln sollen das ändern. Wenn künftig auch die Notfallversorgung vor Ort vergütet werde, würden zudem weniger Patientinnen und Patienten ins Krankenhaus gefahren werden, so Lauterbachs Hoffnung. 

Bei dem heutigen Termin zeigte der Bundesgesundheitsminister auch auf, wie es mit den weiteren Klinik-Reformen weitergehen wird. Das Bundeskabinett werde das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz vermutlich nächste Woche besprechen, kündigte Lauterbach an. Aus den Ländern habe er jedoch schon Vorbehalte vernommen, sagte er. Bei der Krankenhausreform würden derzeit die Grouper entwickelt. „Die Arbeit geht sehr gut voran“, so der Bundesgesundheitsminister.
 

Autor

 Hendrik Bensch

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