Krankenhausreform

Rettet die Richtigen!

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Rettet die Richtigen!
© Regina Sablotny

Im Januar 2023 hatte das Duo Lauterbach-Laumann eine großartige Kooperation zwischen Bund und Ländern angekündigt zwecks Vorbereitung einer grundlegenden Krankenhausreform. Heute – ein Jahr später, also zu jenem Zeitpunkt, zu dem das Gesetz eigentlich in Kraft treten sollte – liegt nicht einmal ein Referentenentwurf vor. Ein verlorenes Jahr.

Exemplarisch für die föderale Blockade ist das parallel zum Reformgesetz auf den Weg gebrachte Krankenhaustransparenzgesetz – kein zustimmungspflichtiges Gesetz, aber ein Einspruchsgesetz, das die Länder Ende November 2023 mit knapper Bundesratsmehrheit gestoppt haben. Inzwischen verhindert ein Milliardenpoker die Verabschiedung. Lauterbach karikiert die Länderhaltung inzwischen mit den Worten: „Deutsche Lösung: Nichts ändern, aber mehr Geld.“ Recht hat er – in diesem Fall.

Das eigentliche Problem ist aber: Kein Mensch braucht dieses Gesetz. Die Regierungskommission hatte im Dezember 2022 eine Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft mit Leveln und Leistungsgruppen vorgeschlagen. Bei den Eckpunkten konnte Lauterbach die Level und die bundeseinheitliche, fallbezogene Zuordnung der Leistungsgruppen nicht durchsetzen und beschloss, wenigstens Transparenz über die Krankenhauslandschaft zu schaffen. Das war richtig, schließlich unterscheidet die ganze Welt zwischen Breiten-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung. Auch eine fallbezogene Zuordnung (ohne landespolitische „Türschildorientierung“) sollte Selbstverständlichkeit sein.

Aber dann kam das Problem des Populisten Lauterbach: Die Transparenz wurde zu einem Mega-Portal für die Versicherten aufgeblasen. Angeblich würden die Versicherten erstmals über die Qualität der Krankenhäuser informiert, was natürlich Unsinn ist, weil im neuen Portal zu weit über 90 Prozent nur das stehen wird, was heute schon den Qualitätsberichten zu entnehmen ist beziehungsweise den Navigatoren, die diese Werte verfügbar machen. 

Es geht auch ohne Gesetz: Lauterbach kann das InEK mit der Programmierung eines Leistungsgruppen-Groupers beauftragen (was er inzwischen getan hat) und kann das Ergebnis ins Netz stellen. Kein Gesetz, kein Milliardenpoker. Vielleicht kommt es noch so.

Bliebe die Finanzlage als Problem. Es sollte gelten: Geld nur für bedarfsnotwendige Krankenhäuser. Seit der Schärfung der Schuldenbremse durch das Bundesverfassungsgericht ist klar, dass die Forderung nach Geldern aus dem Bundeshaushalt wenig erfolgversprechend sein dürfte. Wieso aber sollten Krankenkassen die Beiträge erhöhen, um Krankenhäuser zu erhalten, die zu 30 bis 40 Prozent leer stehen? Der jetzige Zeitplan der Krankenhausreform, der eine Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft erst in fünf Jahren vorsieht, hat sich nach der heutigen Haushalts- und Kassenlage erledigt. Die Vermeidung von Gelegenheitsversorgung muss schon in diesem Jahr greifen. Wir brauchen sofortige Entscheidungen nach dem Motto: Rettet die Richtigen!

Autor

Dr. Wulf-Dietrich Leber

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