Das Gesundheitsministerium (BMG) hat Anfang Oktober mitgeteilt, dass die große Reform der ambulanten Notfallversorgung verschoben wird. Gleichwohl hat das BMG ins Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), das derzeit im Parlament verhandelt wird, ein kleines Salamischeibchen der Notfallreform hineingeschrieben. Der Minister will ein bundesweit einheitliches Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus einführen – und darauf aufbauend ein neues Vergütungssystem. Damit setzt Jens Spahn jenen Teil der großen Notfallreform um, gegen den die Kliniken seit zwei Jahren Sturm laufen. Die Reaktionen sind dementsprechend.
Das soll es aber in Sachen ambulante Notfallreform in dieser Legislaturperiode noch nicht gewesen sein. Erwin Rüddel (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundestags, kündigt nun weitere Salamischeiben der Reform an: „Wir planen in dieser Legislatur noch die Einführung der INZ, die Präzisierung der Triage und eine Anpassung der Rettungstransportrichtlinie.“
Die f&w-Dezemberausgabe (Erscheinungstermin: 1.12.) befasst sich ausführlich mit dem Thema. Darin lesen Sie unter anderem ein Interview mit Prof Christoph Dodt, Vorstandsmitglied der DGINA, mit dem Titel: "Kaffeesatz der Reform".
Session Notfallversorgung auf dem DRG-Forum 2021: Jetzt anmelden!