Diese Krankenhausreform ist notwendig und kann zur Grundlage für eine nachhaltig tragfähige Krankenhausversorgung der Zukunft werden. Denn eine einheitliche Planungslogik schafft Verlässlichkeit und Transparenz für Mitarbeitende und Patient:innen gleichermaßen. Die Verbindung von Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung sorgt für die dringend notwendige Konsistenz im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgungslandschaft.
Darum ist es gut, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) endlich das Kabinett passiert hat und als Gesetzentwurf der Bundesregierung in die parlamentarische Beratung geht. Zuvor war die Gesprächsrunde mit den Ländern Ende Mai bekanntlich ohne konkrete Ergebnisse geblieben. Die Gesundheitsminister der Länder bekräftigten den Willen zur Reform, kritisierten aber weiterhin die fehlende Praxistauglichkeit der Vorschläge. Da bekanntlich kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineingekommen ist, sind Veränderungen am Gesetz im parlamentarischen Verfahren sehr wahrscheinlich.
Diese sind auch dringend erforderlich. Denn der vorliegende Entwurf ist selbst für Kenner der Materie eher schwer verdaulich, und inhaltlich bietet er – zurückhaltend gesagt – erhebliches Verbesserungspotenzial. Darum wird das etablierte und transparente Verfahren der parlamentarischen Debatte der unvermeidlichen Reform guttun.
Vorhaltefinanzierung anders ausrichten
Die Vorhaltefinanzierung soll die bekannten Mengenanreize aus dem bestehenden DRG-System korrigieren, wird dieses Ziel aber in der aktuellen Ausgestaltung nicht erreichen. Hier braucht es eine populations- und morbiditätsbezogene Ausrichtung. Der Transformationsfonds sichert den Krankenhäusern erhebliche Investitionsmittel für einen zukunftsfähigen Umbau der Krankenhausstrukturen, muss aber früher kommen als bisher vorgesehen.
Die Entbürokratisierung ist angesprochen, kommt aber bisher zu kurz. Und es braucht eine Zwischenfinanzierung für jene Krankenhäuser, die auch künftig versorgungsnotwendig sein sollen und werden. Da wäre eine Fokussierung auf die Kliniken sinnvoll, die die Notfallversorgung in unserem Land gewährleisten. Das sind gemäß einer Berechnung des GKV- Spitzenverbandes entsprechend der Notfallstufung nach § 136 c Absatz 4 SGB V lediglich 1.064 der rund 1.800 Kliniken in Deutschland.
Mit dem Eintritt in das parlamentarische Verfahren haben nun alle Stakeholder die Gelegenheit, ihre Verbesserungsvorschläge gegenüber den Parlamentariern einzubringen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, funktionierende Anreizsysteme anstatt bürokratischer Einzelfallregelungen zu schaffen, Gestaltungswillen und Zukunftsideen einzubringen und den Mut zur Lücke aufzubringen, wo zukünftige Zusammenhänge oder Auswirkungen vielleicht noch nicht vollständig absehbar sind.
Vor allem aber baut die funktionierende Demokratie auf Kompromissfähigkeit auf. Lassen Sie uns gemeinsam einen funktionierenden Kompromiss gestalten. Es geht um viel mehr als um uns.