Der Bund hat seine Pläne konkretisiert, wie die drei Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket an die Kliniken verteilt werden sollen. Mit einem Krankenhauszukunftsfonds sollen Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und die Digitalisierung der Krankenhäuser gefördert werden, heißt es im Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG).
Orientiert an einem typischen Ablauf eines stationären Krankenhausaufenthalts eines Patienten stehen Aspekte aus den Teilprozessen "Aufnahme", "Behandlung" und "Entlassung" im Mittelpunkt. Der Entwurf nennt eine bessere digitale Infrastruktur zur internen und auch sektorenübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation. Zudem sollen Investitionen in die IT- und Cybersicherheit und in die gezielte Entwicklung und die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen unterstützt werden.
Die Mittel sollen über den bereits bestehenden Krankenhausstrukturfonds verwaltet werden, der zudem um zwei Jahre verlängert wird. Der Bund wird die entsprechenden Projekte zu 70 Prozent fördern, eine Ko-Finanzierung in Höhe von 30 Prozent soll entweder durch die Länder und/oder die Krankenhausträger erfolgen. Über die zu fördernden Vorhaben sollen die Länder entscheiden; die Krankenkassen werden - anders als beim Strukturfonds - kein Mitspracherecht haben, da die Fördermittel aus dem Bundeshaushalt fließen.
Unter anderem sieht der Entwurf auch eine Evaluation vor, ob mit der Förderung der digitale Reifegrad der Krankenhäuser verbessert wurde. In diesem Rahmen soll nicht nur der digitale Reifegrad der geförderten, sondern aller Krankenhäuser erhoben und so ein flächendeckender Überblick gewonnen werden, heißt es. Ein Mindestanteil in Höhe von 15 Prozent der beantragten Fördermittel muss zudem für die Verbesserung der IT-Sicherheit eingesetzt werden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt das Vorhaben zwar grundsätzlich, plädiert aber für „unbürokratischere pauschale Förderungsmöglichkeiten“, so Präsident Gerald Gaß. Die Krankenhäuser würden bereits an vielen Digitalisierungsprojekten arbeiten, die sie auch während der Pandemie-Zeit begonnen haben. Diese sollten förderungswürdig sein, so Gaß. „Von bürokratischen und damit auch hemmenden Antragsverfahren sollte der Gesetzgeber auf jeden Fall Abstand nehmen.
Des weiteren plant die Bundesregierung, die Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser des Jahres 2020 in anonymisierter und zusammengefasster Form zu veröffentlichen, um eine Auswertung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu ermöglichen. Für die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu beschließenden Mindestvorgaben im Bereich der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung soll zudem der Bettenbezug als ausschließlicher Maßstab gestrichen werden.