Die Verordnung zur „Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser“ steht kurz vor der Verabschiedung. Jens Spahns Ministerium ist mit diesem neuen Entwurf auf die Kritik der Kliniklobby eingegangen. Für den Ganzjahresausgleich 2021 sollen nun 98 Prozent der Erlöse von 2019 ausschlaggebend sein – und nicht wie geplant nur 95 Prozent. Bei der Erlösermittlung soll außerdem die 85/85-Regel angewendet werden, die auch schon für den Mindererlösausgleich 2020 festgezurrt wurde. Demnach müssen 85 Prozent der kassierten Freihaltepauschalen in die Berechnung des Ganzjahresausgleichs als Erlöse berücksichtigt werden. Nach Berechnung eines Mindererlöses wird dieser dann zu 85 Prozent ausgeglichen.
BMG ermöglicht weitere Abschlagszahlungen
Außerdem stellt der Minister mit der Verordnung jenen Kliniken Zuschläge in Aussicht, die im ersten Quartal 2021 keine sogenannten Abschlagszahlungen vom Bund erhalten, aber einen signifikannten Patientenrückgang zu verzeichnen haben. In der Verordnung heißt es: „Das Krankenhaus ermittelt den für die Abschlagszahlung zugrunde zu legenden Rückgang der Belegungstage, indem es den Rückgang bei der Zahl der im Durchschnitt pro Tag voll- oder teilstationär behandelten Patienten nach [§ 21] Satz 1 Nummer 2 mit der Anzahl der Kalendertage bis zum 31. Mai 2021 multipliziert.“ Weiter formuliert das BMG: „Zur Bestimmung der Höhe der Abschlagszahlung multipliziert es den nach Satz 2 ermittelten Rückgang der Belegungstage mit der sich für das Krankenhaus gemäß § 1 der COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung ergebenden tagesbezogenen Pauschale und dem Prozentsatz 70.“ In der Verordnung führt das BMG detailliert weitere Prämissen für die Berechnungen der Abschlagszahlung aus. Sie soll dann in Form eines prozentualen Zuschlags auf die Entgelte für Krankenhausleistungen gezahlt werden. Das Geld soll schnell und unbürokratisch fließen, verspricht das Ministerium.
Der Ball liegt jetzt bei den Ländern
Der Rettungsschirm und damit die Möglichkeit für Kliniken, Ausgleichszahlungen vom Bund zu erhalten, soll vorerst bis Ende Mai weiterlaufen. Die verkürzte Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen von fünf Tagen will das Ministerium mit der Verordnung bis zum Jahresende verlängern. Die Rechtsverordnung ist noch nicht amtlich. Sie geht nun an die Bundesländer zur Abstimmung.
DKG-Chef Gaß zeigt sich zufrieden
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) reagierte positiv auf den Verordnungsentwurf. „Wir begrüßen, dass das Ministerium den fünfprozentigen Abschlag auf die Referenzbasis von 2019 deutlich reduziert hat, auch wenn wir einen gänzlichen Verzicht auf einen solchen Abschlag nach wie vor für sachgerecht halten“, kommentierte der designierte DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß. Die Verordnung sei insgesamt „eine gute politische Entscheidung“.