Seit Wochen schwelt zwischen Kassen- und Kliniklobby der Streit um das Pflegebudget. Die Pflegeausgaben 2020 (das Basisjahr für die Kalkulation der DRGs 2022) liegen 1,8 Milliarden Euro höher als 2019. Die Krankenkassenverbände kritisieren, dass von dieser Steigerung 700 Millionen Euro nicht erklärbar seien und vermuten Doppelabrechnungen der Kliniken. Die DKG weist diese Anschuldigungen zurück.
Da sich DKG und GKV nicht einigen, muss Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit einer Ersatzvornahme reagieren. Im jetzt bekannt gewordenen Entwurf trägt das Ministerium dem Streit ums Pflegebudget Rechnung, indem es die Zahlungen an Kliniken über den Case Mix um 175 Millionen Euro absenken will. Wörtlich heißt es in dem Entwurf: „Zur Verhinderung einer Doppelfinanzierung sind vom InEK gemäß § 17b Absatz 7 Satz 3 KHG die Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 neu zu ermitteln und im Rahmen der Normierung Bewertungsrelationen im Wert von 175 Millionen Euro absenkend zu berücksichtigen. Abgesehen von dieser Änderung sind die Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser gegenüber dem am 3. September 2022 vorgestellten Entwurf der Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser unverändert.“
DKG und GKV haben noch bis Donnerstag Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben – danach wird die Ersatzvornahme wohl in Kraft treten.