Nach heftigem Druck von Ländern und Kliniken will das BMG den Rettungsschirm wohl noch vor Weihnachten und mit Rückwirkung anpassen. Den Kliniken geht die Anpassung allerdings nicht weit genug.
Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hat das Gesundheitsministerium (BMG) gestern in die Verbändewelt gesendet. Der Entwurf sieht vor, dass nun ab einer 7-Tage-Inzidenz von 250 je 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt Kliniken der Notfallstufen 1, 2 und 3 anspruchsberechtigt sind. Das Kriterium zum Auslastungsgrad der Intensivbetten soll entfallen. Vorausgegangen waren Proteste der Länder. Mecklenburg-Vorpommern hat für die heutige Bundesratssitzung einen Entschließungsantrag eingebracht, demzufolge die Differenzierung nach Notfallstufen aufzugeben und die Festlegung der berechtigten Krankenhäuser den Ländern zu überlassen sei.
Kliniken fehlt Planungssicherheit – und Liquidität
Den Kliniken geht diese Anpassung des Rettungsschirms angesichts der akuten Corona-Belastung nicht weit genug. „Die Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium greifen zu kurz. Die Verknüpfung der Ausgleichszahlungen mit Notfallstufen, lokalen Inzidenzwerten und dem Auslastungsgrad von Intensivkapazitäten ist hoch bürokratisch und schafft in der Praxis keine Planungssicherheit“, erklärt der Klinikmanager Ingo Morell, der außerdem stellvertretender Vorsitzender des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands ist. Die Länder sollten in der jetzigen Phase der akuten Belastung abhängig vom regionalen Bedarf gezielt entscheiden können, welche Krankenhäuser für die Versorgung von COVID-19-Patienten benötigt werden und daher Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben.
Morell: Absicherung ist notwendig
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, deren Präsident Morell ab Januar sein wird, fordert den Minister seit einer Woche auf, den Covid-Expertenbeirat einzuberufen und eine Liquiditätssicherung der Kliniken für 2021 auf den Weg zu bringen. Morell erklärt: „Klar ist, die Lage der öffentlichen Kassen ist derzeit sehr angespannt. Doch eine solche wirtschaftliche Absicherung ist notwendig, um das Gesundheitssystem zu stützen und weiterhin eine gute Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Daher sollten Bund, Länder und Krankenkassen gemeinsam nach einem geeigneten Finanzierungsweg suchen.“ Auch der amtierende DKG-Präsident Gerald Gaß meldete sich zu Wort: "Der in wenigen Tagen auslaufende Ganzjahresausgleich 2020 muss deshalb durch eine Liquiditätssicherung für alle Krankenhäuser ergänzt werden."
Der zweite Rettungsschirm für Krankenhäuser gilt bislang nur bis zum 31. Januar 2021. Auch die Anpassungen im Verordnungsentwurf sind bis zu diesem Datum befristet.