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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ärztekammer-Präsident

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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ärztekammer-Präsident
© GettyImages/SimonLukas

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat gegen den Präsidenten der Ärztekammer des Saarlandes Anklage erhoben. Wie die Ärztekammer mitteilt, werfe die Staatsanwaltschaft vorsätzliche schwere Körperverletzung im Zusammenhang mit Fehlbefundungen durch den Pathologen Dr. H. vor. Anknüpfungspunkt für die Vorwürfe sei, dass Informationen zu gesundheitlichen Problemen des Pathologen nicht an die Approbationsbehörde weitergegeben wurden. 

Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, liefen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2020. Der Pathologe hatte ein von der Ärztekammer angebotenes Suchtprogramm absolviert und danach weiter praktiziert. In der Folgezeit soll er laut Staatsanwaltschaft Fehldiagnosen gestellt haben, die unnötige Operationen zur Folge gehabt hätten. Ein Patient soll an den Folgen verstorben sein. Wie die Saarbrücker Zeitung weiter berichtet, werde dem Präsidenten der Ärztekammer vorgeworfen, es als Kammerpräsident versäumt zu haben, die Approbationsbehörde über die Suchterkrankung des Pathologen zu informieren. Im Zuge der Ermittlungen wurde bereits im November eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht erhoben, bei der geklärt werden soll, wann der Kammerpräsident die Approbationsbehörde zu informieren hat. Das Landgericht muss nun prüfen, ob die Anklage vor Gericht zugelassen wird. Konkret werde versuchter Totschlag und schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Die Ärztekammer sei von der Anklageerhebung "überrascht und irritiert". Die Anklagevorwürfe seien werde in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht nachvollziehbar, heißt es in einer Mitteilung. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Pathologen habe die Kammer umfassend und in Kooperation mit der Staatsanwaltschaft sowie der Rechtsaufsicht an der Aufklärung des Sachverhalts und der Abwendung von Schäden an den betroffenen Patienten mitgewirkt. Offenbar gewordene Versäumnisse in den Verwaltungsabläufen wurden umgassend aufgearbeitet. "Unverständlich ist, wie die Staatsanwaltschaft in dem Versäumnis, eine datenschutzrechtlich und verfassungsrechtlich zweifelhafte Informationsverpflichtung der Kammer umzusetzen, einen versuchten vorsätzlichen Totschlag beziehungsweise eine vorsätzliche Körperverletzung durch Unterlassen durch den Präsidenten sehen kann", schreibt die Ärztekammer. Sowohl Vorstand als auch Vertreterversammlung der Ärztekammer hätten den Präsidenten gebeten, weder einen Rücktritt noch ein Ruhen der Ämter in Erwägung zu ziehen. 

"Die Anklage, welche die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nun gegen mich erhoben hat, steht tatsächlich wie rechtlich auf tönernen Füßen", schreibt der Präsident in einer persönlichen Erklärung. Das Landgericht müsse nun entscheiden, ob die Anklage zu einem Hauptverfahren zugelassen wird. Er vertraue nach wie vor vollständig in die Objektivität und Unabhängigkeit der rechtsstaatlichen Institutionen. "Der Anklage liegt letztlich der Vorwurf zugrunde, dass ich in meiner Funktion als Vorsitzender des Versorgungswerkes und Präsident der Ärztekammer bewusst eine verwaltungsrechtliche Informationspflicht betreffend die Suchterkrankung des Pathologen gegenüber der Approbationsbehörde außer Acht gelassen hätte", heißt es weiter. Um zu klären, ob keine Informationspflicht verletzt wurde, sei eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes anhängig gemacht worden. "Es wäre im Sinne eines fairen Verfahrens zu erwarten gewesen, dass die Staatsanwaltschaft den Ausgang dieses Verfahrens der sachnäheren Instanz vor einer Anklageerhebung abwartet." Er sei bestürzt über den Vorwurf einer vorsätzlichen Verletzung von Patienten und versuchtem Totschlags: "In meiner Profession als Arzt liegt mir nichts ferner, als bewusst Patienten in ihrer Gesundheit zu schädigen."

Autor

 Luisa-Maria Hollmig

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