Krankenhausreform

Bundestag beschließt KHAG

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Nach kurzer Debatte hat der Bundestag heute das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. 
Nach kurzer Debatte hat der Bundestag heute das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen.  © katatonia | stock.adobe.com

Nach kurzer Debatte hat der Bundestag heute das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Das KHAG bringt substanzielle Änderungen der Krankenhausreform von Karl Lauterbach (SPD), die nun, wenn das Gesetz im April in Kraft tritt, starten kann. Dazu gehört die zügige Zuweisung der Leistungsgruppen ebenso wie der Einsatz des 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds

Änderungsantrag mit weitreichender Wirkung

Die Regierungskoalition hatte heftig um einen Ausgleich mit den Ländern gerungen und den Kompromiss in 46 Änderungsanträgen gegossen. Für Kontroversen und viel Verhandlungsbedarf dürfte auch eine Regelung in diesen Anträgen sorgen, die nur mittelbar mit der Reform zu tun hat: Tätigkeiten von Pflegekräften, die nicht unmittelbar am Patientenbett stattfinden, sollen aus dem Pflegebudget herausgerechnet werden. Darunter dürfte auch die Dokumentation fallen. Zwist zwischen Kostenträgern und dem Medizinischen Dienst auf der einen und den Kliniken auf der anderen Seite scheinen vorprogrammiert.

Wichtige Änderungen durchs KHAG im Überblick

Durch das KHAG können Länder folgende Ausnahmen bei Erfüllung der Leistungsgruppenkriterien anwenden: Drei Jahre Ausnahmeregelungen sowie weitere drei Jahre Ausnahmeregelungen im im Einvernehmen mit den Krankenkassen. Wenn die Länder ihre Leistungsgruppen bis Ende 2026 zugewiesen haben, können sie die ersten drei Jahre Ausnahme im Benehmen – also ohne Zustimmung der Krassen – anordnen. 

Mit dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) darf auch in den Bestand investiert werden (Strukturerhalt), wenn damit Versorgung spezialisiert und Kapazitäten eingespart werden. Die Länder dürfen für die Kofinanzierung Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (LuKIFG-Mittel) verwenden. Die Definition der Fachklinikdefinition legt der Gesetzgeber in die Hände der Kassen- und Klinikverbände – nicht wie ursprünglich geplant in die des Gemeinsamen Bundesausschuss. Gelten soll die Regelung erst 2030. 

Die Standortregelung (2.000 Meter) bleibt bestehen. Einzelfallabweichungen können die Länder gemeinsam mit GKV-Spitzenverband und Krankenhausgesellschaft auf den Weg bringen. Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen am Standort wird zum Qualitätskriterium aller Leistungsgruppen.

BKK-Chefin Klemm: „Chance vertan“

Derweil reißen die Reaktionen zum KHAG nicht ab. „Mit dem heutigen Beschluss setzen wir die größte Reform der Krankenhausversorgung seit Jahrzehnten konsequent fort", erklärte Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD. „Eine wirklich nachhaltige Reform gelingt nur, wenn die Krankenhausbudgets von der Menge der behandelten Fälle entkoppelt werden“, kritisierte hingegen Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV). Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft warnt vor der schwierigen Übergangsphase ür Kliniken. Der eng gefassten Standortbegriff erschwere insbesondere in Ballungsräumen flexible und wirtschaftlich sinnvolle Versorgungsmodelle.

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des Verbands der Innungskrankenkassen, bewertet die Reform des Pflegebudgets positiv. „Aus Sicht der Innungskrankenkassen bleibt aber problematisch, dass die Pflegekosten im Ergebnis weitgehend eins zu eins bei den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern landen. Hier hätte es stärkerer Anreize für eine effiziente Organisation von Pflege und eine bessere Aufgabenabgrenzung in den Kliniken bedurft“, so Hohnl. Die Anpassungen an der Klinikreform sieht er hingegen kritisch: „Die ursprünglich recht konsequent angelegten Qualitätsvorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sind auf Drängen der Länder weiter aufgeweicht worden.“ Es bleibe die Sorge, dass weiterhin zu viel Geld in bestehende, oftmals kleinteilige und ineffiziente Strukturen fließt.

Der Verband der Betriebskrankenkassen erklärte, die Politik habe mit dem KHAG eine Chance vertan. Der erzielte Kompromiss verhindert zwar weiteren Stillstand, ist aber nicht der große Wurf, der nötig wäre, um die Krankenhausversorgung wirklich zukunftsfest zu machen“, sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK-Dachverbands. Angesichts der großzügigen Übergangsfristen blieben eine bundesweit einheitliche Versorgungsqualität und stabile Finanzen bleiben weiterhin Zukunftsmusik. 

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