Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, will Privatversicherte an den Kosten der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Krankenhausreform beteiligen. Konkret schlug sie Aufschläge auf die Klinik-Rechnungen für Privatversicherte vor. Das sei technisch am einfachsten zu realisieren und habe sich bereits in anderen Bereichen bewährt. Zugleich bekräftigte die Kassenvertreterin die grundsätzliche Haltung der gesetzlichen - und der privaten - Krankenkassen, wonach die Modernisierung der Krankenhauslandschaft komplett aus Steuermitteln bezahlt werden müsse.
"Bleibt es bei den bisherigen Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach, würde künftig ein Privatversicherter in einem Bett behandelt, das die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten bezahlt hat", sagte Reimann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Statt die Kosten für den geplanten Fonds zum Umbau der Kliniklandschaft in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Hälfte den gesetzlich Krankenversicherten aufzubürden, sollten die Lasten gerechter verteilt werden. Denn es entfielen knapp zehn Prozent aller Klinikbehandlungen auf Privatversicherte, argumentierte Reimann. "Es ist ein Gebot der Fairness, auch die private Krankenversicherung am Umbau der Krankenhauslandschaft zu beteiligen." Die Finanzierung der Krankenhausreform teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Kassen, die dafür wohl die Beitragssätze der Versicherten erhöhen müssten. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hält dies für verfassungswidrig.
Gutachten der PKV widerspricht Lauterbach
Die privaten Krankenkassen lehnen eine eigene Beteiligung ab. Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), betonte: "Die Finanzierung des Transformationsfonds aus Beitragsgeldern der Versicherten ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Die Krankenhaus-Struktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Länder, die aus Steuermitteln gezahlt werden muss."
Die PKV stützt sich auch auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten des Bonner Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing. Wie die FAZ berichtet, wäre es demnach grundgesetzwidrig, die PKV an dem Transformationsfonds für die Klinikfinanzierung zu beteiligen. Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit guten Krankenhäusern sei Teil der Daseinsvorsorge und daher "durch Steuermittel zu finanzieren, nicht aber aus Beitragsmitteln der Sozialversicherungen", so der Rechtsprofessor.
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte der dpa, die privaten Krankenkassen müssten von Anfang an bei der Finanzierung der Reform mitwirken. Ein Aufschlag auf Klinik-Rechnungen wie von Reimann ins Spiel gebracht sei der falsche Weg. "Das würde die Benachteiligung der gesetzlich Versicherten erhöhen. Denn schon heute werden in der stationären Versorgung Privatversicherte bevorzugt, da mit ihnen höhere Erlöse zu erzielen sind."
Die Krankenhausreform wird derzeit im Bundestag beraten. Für Mittwoch ist eine öffentliche Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss geplant - begleitet von Protestaktionen. Lauterbach wirbt seit Monaten für seine Reformpläne, die mehr Spezialisierung und weniger Bürokratie bringen sollen.
Quelle: dpa/Bibliomed