Das Sozialgericht Schwerin hat einen Eilantrag der Rostocker Südstadtklinik abgewiesen. Die Klinik hatte gefordert, dass sie als einziges Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern (MV) Speiseröhrenkrebs operativ behandeln darf. Den anderen drei Häusern sollte das Gericht solche Eingriffe untersagen. Aus Sicht der Krankenkassen erfüllen die Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock, die Südstadtklinik und die Helios Kliniken Schwerin die Anforderungen, so die UM Greifswald.
Universitätsmedizin Greifswald begrüßt Entscheidung des Sozialgerichts
Uwe Reuter, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Greifswald (UMG), begrüßt die Entscheidung des Sozialgerichts: „Überall wird über den Facharztmangel diskutiert. Gleichzeitig will ein Krankenhaus die Ausbildung der nächsten Ärztegeneration in einem so wichtigen Feld gerichtlich verhindern.“ Eine solche Herangehensweise bezeichnet er als „völlig aus der Zeit gefallen“. Die UM Greifswald bildet Ärztinnen und Ärzte für solche Eingriffe aus. Wenn ein Spezialgebiet im Medizinstudium nicht vermittelt würde, verschärfe sich die Situation. „Die Fachausbildung an der Universitätsmedizin darf nicht torpediert werden!“
Zudem kritisiert er die Vorgehensweise der Südstadtklinik: Es habe im Vorfeld keinerlei Gespräche oder auch nur Hinweise gegeben. Stattdessen ereile die Krankenkassen und die betroffenen Krankenhäuser ein Eilantrag mit Fristen über Weihnachten und Neujahr, um gerichtlich kurzfristig Fakten zu schaffen. Das gesamte Vorgehen erwecke den Eindruck, so der UMG-Vorstand, dass finanzielles Eigeninteresse über die Belange der Erkrankten gestellt werde.
Klinikum Südstadt Rostock will Beschluss prüfen
„Wir werden den Beschluss des Sozialgerichtes Schwerin, der uns am 24. Januar 2023 zugegangen ist, prüfen und anschließend das weitere Vorgehen beraten", sagt Verwaltungsdirektor Steffen Vollrath. Der Eilantrag habe sich keineswegs gegen andere Krankenhäuser im Land gerichtet, sondern gegen "eine nicht zutreffende Prognoseeinschätzung der Krankenkassen", die erneut durchzuführen wäre.
Das Klinikum Südstadt Rostock erfülle als einziges Krankenhaus im Land die erforderliche Mindestanzahl an 26 komplexen Speiseröhreneingriffen bei insgesamt weniger als 100 Patienten im Land. "Die Mindestmengen liegen in 2023 weiterhin bei 26 dieser besonderen Leistungen im Jahr. Das bedeutet, allein in Rostock müssten für eine Aufrechterhaltung des speziellen Leistungsspektrums 52 Patienten jährlich operiert werden." Somit könnten die insgesamt vier Kliniken die Mindestfallzahlen rein rechnerisch gar nicht erreichen. Eine weitere Gefahr besteht laut Vollrath darin, dass Kliniken, die diese Mindestfallzahlen 2023 nicht erreichen werden, künftig ganz ausgeschlossen werden können. "Es besteht dann das Risiko, dass gar kein Krankenhaus in MV diese Leistungen ab 2024 mehr erbringen darf.“