Baden-Württemberg will einen Verbund der beiden Universitätskliniken in Heidelberg und Mannheim. Wie die Landesregierung mitteilt, soll das Universitätsklinikum Heidelberg Mehrheitsgesellschafter der Universitätsklinikum Mannheim GmbH (UMM) werden und die strategische Führung des Verbunds übernehmen. Dieses Modell sehe vor, dass beide Krankenhäuser auf medizinischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Ebene sehr eng zusammenarbeiten, ohne ihr eigenständiges Profil zu verlieren, heißt es weiter in der Mitteilung.
Das Land könne auf die Forschungs-, insbesondere aber auch auf die so dringend benötigten Ausbildungskapazitäten des Uniklinikums Mannheim nicht verzichten. Die Region benötige das Klinikum als Maximalversorger. Der sehr enge gesellschaftsrechtliche Verbund eröffne nach Auffassung der am Prozess beteiligten Ressorts ausreichende Synergiemöglichkeiten, um langfristig einen wirtschaftlichen Betrieb an beiden Standorten zu ermöglichen.
Darauf verständigt haben sich Wissenschaftsministerin Petra Olschowski, Gesundheitsminister Manne Lucha und Finanzminister Danyal Bayaz (alle Bündnis 90/Die Grünen). Mit dieser Absichtserklärung sollen nun Verhandlungen zwischen dem Land und der Stadt Mannheim sowie mit den universitären Partnern aufgenommen werden.
Lucha sagt: „Die Entscheidung für den engen Verbund sichert zugleich den geplanten Mannheimer Klinikneubau „Neue Mitte“ und damit eine dringend benötigte moderne Krankenversorgung in der Metropolregion Rhein-Neckar.“
Bereits im April vergangenen Jahres hatten die Ministerien in Baden-Württemberg einen Verbund der beiden Unikliniken unter Beibehaltung der derzeitigen Trägerstruktur angeregt. Die UMM in kommunaler Trägerschaft befand sich seit 2014 in einer wirtschaftlichen Krise. Kernpunkt der Vereinbarung war ein Bekenntnis zur UMM sowie der medizinischen Forschung und Ausbildung. Die Gesundheitsversorgung im Rhein-Neckar-Raum sollte weiterhin gesichert werden.
Ursprünglich war eine Fusion der beiden Kliniken geplant. Die UMM sollte in diesem Zusammenhang in die Trägerschaft des Landes übergehen.