Der Verband der Unikliniken schlägt vor, die Versorgungsstufen an den Basisfallwert zu koppeln. „Eine auf den Versorgungsstufen aufbauende Krankenhausfinanzierung sollte durch einen Multiplikator auf den Basisfallwert gebildet werden. Dieser Multiplikator sollte dann auf Basis der InEK-Kalkulationsdaten durch ein wissenschaftlich unabhängiges Institut ermittelt und in regelmäßigen Abständen evaluiert werden“, erklärt der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Wie in der Regierungskommission angedeutet, favorisiert der Verband fünf Versorgungsstufen, wobei die Unikliniken die höchste Stufe sein sollen. „Das ist seit jeher die Versorgungsrealität, denn nur sie beschäftigen Spezialisten aller Fachrichtungen und haben sämtliche Versorgungsangebote unter einem Dach. Das muss jetzt im Zuge der Krankenhausreform und der Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung berücksichtigt werden“, sagte VUD-Vorsitzender Jens Scholz. Das Konzept der Unikliniken knüpft an die Empfehlungen des Sachverständigenrats aus dem Jahr 2018 an.
In den kommenden Monaten beschäftigt sich eine Regierungskommission mit der Einführung von Versorgungsstufen. Bisher ist weder klar, nach welchen Kriterien die Versorgungsstufen definiert, noch wie sie finanziert werden sollen. Die Wünsche und Hoffnungen, die mit dieser Reform verbunden sind, unterscheiden sich erheblich. Während vor allem kleinere Häuser und viele ihre Vertreter (zum Beispiel Kommunalpolitiker) mit Vorhaltefinanzierung das Thema Sicherstellung verbinden, sehen Maximalversorger in dem neuen Finanzinstrument eher eine Würdigung ihrer Leistung – und einen Ansporn zur Zentralisierung. Neben dem VUD hat auch die Allianz der kommunalen Großkrankenhäuser (AKG) ein Stufenmodell vorgestellt (drei Stufen), für das der Verband seit Wochen die Werbetrommel schlägt.