Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des früheren Geschäftsführers des Universitätsklinikums Mannheim bestätigt. Das Landgericht Mannheim hatte den Angeklagten D. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Um Kosten zu sparen, ließ der Geschäftsführer der Universitätsklinikum Mannheim GmbH von 2007 bis 2014 Medizinprodukte im Klinikbetrieb einsetzen, die den geltenden Hygienebestimmungen nicht ansatzweise entsprachen, so das Landgericht. Dabei ignorierte er wiederholte Beanstandungen des Regierungspräsidiums sowie mannigfaltiger Beschwerden aus der Beleg- und Ärzteschaft des Klinikums. Von 2011 bis 2014 wurden demnach mindestens 50.000 Patienten in ihrer Gesundheit gefährdet.