Das Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Klinikum Mannheim GmbH steht fest: Wie ein Sprecher des Mannheimer Landgerichts auf Anfrage mitteilt, wurde der Angeklagte im Verfahren um einen Hygieneskandal am Mannheimer Klinikum zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, drei Monate gelten als vollstreckt. Zudem muss er insgesamt 75.000 Euro zahlen.
Der Angeklagte stand seit Ende Februar wegen eines Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz vor Gericht. So soll er zwischen 2007 und seinem Ausscheiden im Spätherbst 2014 vorsätzlich Maßnahmen unterlassen haben, um ausreichend sterilisiertes Operationsinstrumentarium vorzuhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung vorgesehen, während die Verteidigung beantragte, das Verfahren einzustellen.
Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur kündigte die Verteidigung Rechtsmittel an. Das Gericht habe den Fokus auf Vorsatz zuungunsten der Fahrlässigkeit gelegt, so die Kritik.