Anhebung der Mindestmenge

Weniger Kliniken dürfen komplexe Operationen vornehmen

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Weniger Kliniken dürfen komplexe Operationen vornehmen
© iStock.com/sturti

Die Anhebung der Mindestmenge wird 2023 zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung führen: Die Zahl der Klinikabteilungen, die komplexe und riskante Operationen vornehmen, wird deutlich sinken. Das zeigt eine aktuelle Online-Karte der AOK. 

So wurde die Mindestmenge für komplexe Operationen an der Speiseröhre von zehn auf 26 Eingriffe pro Jahr angejoben: Laut „Mindestmengen-Transparenzkarte“ der AOK reduziert sich die Zahl der Klinik-Standorte, die diesen Eingriff durchführen dürfen, um ein Drittel – von 223 Klinikabteilungen mit Erlaubnis zur Ösophagus-OP in diesem Jahr auf 147 im kommenden Jahr.

Bei komplexen Operationen an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) verringert sich die Zahl der berechtigten Kliniken um 19 auf nunmehr 405. Bei der Versorgung von Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht, für die sich die Mindestmenge im kommenden Jahr von 14 auf 20 Fälle jährlich erhöht, werden es sechs Standorte weniger sein als in diesem Jahr. Die bundesweite Gesamtzahl der an der Versorgung beteiligten neonatologischen Abteilungen liegt dann bei 157.

Insgesamt verzeichnet die heute veröffentlichte Online-Karte der AOK für nächstes Jahr 1.064 Kliniken, die die Erlaubnis zur Durchführung von Mindestmengen-relevanten Eingriffen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten erhalten haben. Das sind sechs weniger als in diesem Jahr. 

AOK begrüßt Konzentration

„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Mindestmengen-Regelungen trotz zahlreicher Ausnahmegenehmigungen aufgrund gesunkener Fallzahlen in der Corona-Pandemie ihre Wirkung entfalten“, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. „Das ist eine gute Nachricht, denn die Patientinnen und Patienten profitieren von der Konzentration dieser besonders komplizierten und riskanten Operationen. Die Mindestmengen sorgen nachweislich für mehr Routine und Erfahrung in den OP-Teams, für weniger Komplikationen und für eine geringere Sterblichkeit der Behandelten.“

AOK fordert weitere Konzentration komplexer Leistungen

Reimann fordert erneut, dass Qualitäts- und Strukturvorgaben bei der anstehenden Krankenhausreform eine wichtige Rolle spielen sollten. Neben dem Ausbau der bestehenden Mindestmengen sollten aus Sicht der AOK weitere bundeseinheitliche und verbindlich umzusetzende Qualitäts- und Strukturvorgaben geschaffen werden, um für mehr Behandlungsqualität zu sorgen.

G-BA berät über weitere Mindestmengen

Ab 2024 werden bereits beschlossene Mindestmengen für Brustkrebs-Operationen und für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs greifen. Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss (B-BA) über die Einführung weiterer Mindestmengen, unter anderem für Herztransplantationen. Zudem wird über die Aktualisierung der bestehenden Mindestmenge zur Implantation künstlicher Kniegelenke und über die Neukonzeption der Mindestmenge zu Stammzelltransplantationen beraten.     

Autor

 Christina Spies

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