Spezialkliniken der Herz- und Lungenmedizin sollen für telemedizinische Beratungen bei der Versorgung von Corona-Kranken bis Jahresende befristet Zentrumszuschläge erhalten. Bis zum Jahresende erweiterte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die sogenannten Zentrumszuschläge auch auf Konsiliarleistungen von Spezialkliniken, die in einem intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren) eingebunden sind und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.
Mit Hilfe von Audio-Videoübertragung in Echtzeit sollen gemeinsame virtuelle Behandlungen, interdisziplinäre Konsultationen und Fallbesprechungen zwischen allgemeinen und spezialisierten Krankenhäusern möglich werden, teilt der G-BA in einer Pressemitteilung mit. Patientinnen und Patienten, die sich mit dem Coronavirus oder einer Corona-Mutation infiziert haben, könnten so in weniger hochspezialisierten Kliniken vor Ort bleiben, würden aber zugleich vom Expertenwissen profitieren.
"Mit Hilfe der Telemedizin bauen wir eine Brücke zwischen dem Expertenwissen und den Behandlern vor Ort", so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. So könne bei Bedarf das intensivmedizinische Spezialwissen in Diagnostik und Therapie von Fachkliniken auch in der Breite von allgemeinen Krankenhäusern für die Patientenversorgung genutzt werden.
IDV-Zentren müssen zum Beispiel eine besondere telemedizinische Kompetenz und Ausstattung vorweisen, Erfahrungen in der Versorgung von Corona-infizierten Patientinnen und Patienten belegen können sowie eine Expertise bei der Langzeitbeatmung (mehr als 48 Stunden). Zuschlagsberechtigt sind Leistungen, die sich nicht einem einzelnen Krankenhausfall des Zentrums zuordnen lassen und daher nicht über DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können.