Jens Spahn hat eine Verordnung für Corona-Tests vorgelegt. Die Kassen müssen demnach alle Tests von Klinikmitarbeitern bezahlen. Wie viel Geld die Kliniken zukünftig pro Test für einen Krankenhauspatienten bekommen, müssen GKV und DKG jetzt unter hohem Zeitdruck aushandeln.
Mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hatte der Gesetzgeber klargestellt, dass Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) per Verordnung Corona-Massentests anordnen darf. Laut Spahns jetzt veröffentlichter Verordnung gehören zum definierten Personenkreis neben Kontaktpersonen von Infizierten auch alle Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Lebensmittelfirmen, Gaststätten sowie Kitas oder Schulen – wenn dort Fälle mit COVID-19 aufgetreten sind. Die Kassen müssen die Laborkosten von 52,50 Euro pro Test für diese Personenkreise übernehmen. Die Regelung soll rückwirkend zum 14. Mai gelten, allerdings muss das Bundeskabinett der Verordnung noch zustimmen.
Unabhängig von dieser Regelung sollten der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Zusatzentgelt für die Tests von Krankenhauspatienten aushandeln. In einer ersten Verhandlungsrunde habe die GKV acht Euro pro Test vorgeschlagen, erklärt nun die DKG. „Das Ministerium selbst benennt in seiner Rechtsverordnung circa 51 Euro nur für die Laborkosten. Die absolut inakzeptablen acht Euro müssen als Hinweis gewertet werden, dass die Kassen die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie nicht mittragen“, heißt es in einer Mitteilung der DKG. Mittlerweile sind die Verhandlungen vorerst gescheitert. Die Entscheidung des Zusatzentgelts liegt jetzt bei der entsprechenden Schlichtungsstelle. Dort müssen GKV und DKG bis Mittwoch (3. Mai 2020) die entsprechenden Unterlagen einreichen.