Am 6. November 2015 hat der Bundestag entschieden, dass geschäftsmäßige Sterbehilfe künftig verboten ist. Das novellierte Sterbehilfegesetz ist aus Sicht des Autors grundgesetzwidrig und sorgt unnötigerweise für eine große Verunsicherung. Ärzte und Pflegekräfte sind in mehrfacher Hinsicht von der Neuregelung betroffen.
Nach einjähriger Debatte hat der Bundestag am 6. November 2015 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbebeihilfe beschlossen. Im Strafgesetzbuch (StGB) ist jetzt folgender § 217…