Frage einer Pflegewissenschaftlerin in der Stabstelle Pflegentwicklung eines Klinikums:
Wir benötigen einen Expertenrat zum Thema „Kurzinfusion anhängen durch das Pflegepersonal“. Unsere konkrete Fragestellung hierzu lautet: Genügt eine einmalige schriftliche Anordnung durch den behandelten Arzt oder muss dieser vor jeder Infusionsgabe mit seinem Handzeichen diese abzeichnen, d.h. deren Anordnungsgültigkeit bestätigen? Sollte der Arzt ggf. die erste Kurzinfusion selber anhängen, um…

Frage 122: Kurzinfusion anhängen durch das Pflegepersonal
Pflege- & Krankenhausrecht

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