Im vorliegenden Beitrag wird ein Transferzwischenfall dargestellt, der den Beweisfragen hinsichtlich Fehlerhaftigkeit bei physiotherapeutischer Behandlung und Schicksalshaftigkeit am Beispiel der Beinspastik einer MS-kranken Patientin nachgeht.
Der Haftpflichtschadensfall
Der nachfolgend geschilderte Haftpflichtschadensfall ereignete sich während der Physiotherapie in der neurologischen Abteilung eines mittelgroßen Krankenhauses:
Untersuchungsbefund
Die zum Schadenszeitpunkt 52-jährige Patientin…