Frage von Rechtsanwalt Dr. Tobias Weimer, Fachanwalt für Medizinrecht in Bochum:
Ich halte die Portpunktion für die parenterale Ernährung für eine delegationsfähige Leistung (Pflegefachkraft mit Befähigungsnachweis) – auch im Bereich der ambulanten Pflege, da die Richtlinie des GBA über die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auch haftungsrechtlich eine Art „Positivkatalog“ darstellt. Die Kostenfrage nach der Richtlinie über häusliche Krankenpflege ist davon grds. zu trennen. Zudem ist diese…
Frage 1: Ist die Portpunktion auf die Pflege delegationsfähig?
Pflege- & Krankenhausrecht
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