Leitsätze:
a) Bei einem Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen, die als Sachleistungen gegenüber der Pflegeversicherung abgerechnet werden, ist die Vergütung
nicht im Sinne des § 621 BGB nach Zeitabschnitten bemessen.
b) Der Vertrag eines nach den Bestimmungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Pflegebedürftigen mit einer zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtung über
ambulante pflegerische Leistungen ist ein Vertrag über Dienste höherer Art.
c) § 120 Abs. 2 Satz 2 SGB XI regelt…
14-tägige Kündigungsfrist für den Kunden im Pflegevertrag ist unangemessen und unwirksam
Pflege- & Krankenhausrecht
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