Das Patientenverfügungsgesetz von 2009 und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2011 (dazu Weimer/Bork, PKR 4/2010, S. 60 f.) geben dem nicht beauftragten Angehörigen keinen Freibrief, sich über den Willen des Patienten, den Entscheidungen der Behandler und dem Untätigwerden der bevollmächtigten Ehefrau hinwegzusetzen. Entgegen der Auffassung unserer Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberg sind mit dem Urteil des BGH vom 25.06.2011 eben nicht alle Unklarheiten beseitigt. Hier…
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.11.2010 – 2 StR 320/10
Angehörigenwille und Patientenverfügung
Pflege- & Krankenhausrecht

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