In aller Kürze
Am 17.06.2010 hat das Bundessozialgericht (unter dem Az.: B 3 KR 7/09 R) zum Anspruch auf häusliche Krankenpflege „rund um die Uhr“ bei Personen mit einem besonders hohen Versorgungsbedarf (hier: Dauerbeatmung) entschieden, bei denen die Behandlungssicherungspflege gleichzeitig mit Maßnahmen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung stattfindet. Was das für die Praxis bedeutet, ob die Entscheidung wirklich richtig ist und was daraus für Konsequenzen zu ziehen…
Zur Abgrenzung der Behandlungssicherungspflege von Grundpflege und Hauswirtschaftsdienstleistungen bei Dauerbeatmung
Pflege- & Krankenhausrecht
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