Lange Zeit war fraglich, ob den Krankenhäusern im Anwendungsbereich der BPflV ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung veränderter medizinischer Leistungsstrukturen oder veränderter Fallzahlen bei Ermittlung des Budgets zustehen kann und in welchem Verfahren ein derartiger Anspruch geltend zu machen ist. Hintergrund dieser Unsicherheit war die Regelung des § 19 Abs. 3 BPflV mit ihrem Verweis auf § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV. Demnach sollte der pflegesatzrechtliche Sondertatbestand über die…
Pflegesatzrecht: Unwirksamer Ausschluss der Schiedsstellenfähigkeit
Pflege- & Krankenhausrecht
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